Bekanntmachung
Zweite Änderungssatzung
vom 07.09.2026
zur
Hauptsatzung
des Kreises Bergstraße
vom 26. Februar 2024
Gemäß § 5 a der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), hat der Kreistag des Kreises Bergstraße am 07.09.2026 folgende zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Bergstraße vom 26.02.2024, zuletzt geändert am 16.06.2025, beschlossen.
Die Hauptsatzung des Kreises Bergstraße vom 26.02.2024, zuletzt geändert am 16.06.2025 wird dabei wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 7 Absatz 1 Satz 2:
„Auf die jeweilige öffentliche Bekanntmachung im Internet wird in den Tageszeitungen Bergsträßer Echo, Bergsträßer Anzeiger, Odenwälder Zeitung und Südhessen Morgen - Viernheim unter Hinweis auf die vorstehend genannte Internetadresse nachrichtlich hingewiesen.“ wird gestrichen
§ 7 Absatz 2 Satz 2:
„[…] im Rahmen der jeweiligen Hinweisbekanntmachung […]“ wird ersetzt durch
„[…] auch auf der Internetseite www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen im Rahmen der jeweiligen Hinweisbekanntmachung hinzuweisen.“
§ 7 Absatz 3 Satz 1:
„[…] unter § 6 Abs. 1 genannten Tageszeitungen.“ wird ersetzt durch
„[…] Tageszeitungen Bergsträßer Echo, Bergsträßer Anzeiger, Odenwälder Zeitung und Südhessen Morgen – Viernheim.[…]
Artikel 2
Die zweite Änderungssatzung tritt am Tage nach Bekanntmachung in Kraft.
Heppenheim, 07.09.2026
Kreis Bergstraße
der Kreisausschuss
gez. Engelhardt
Landrat
