Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Schutz für einen seltenen Vogel


Kreis Bergstraße (kb). Frühlingszeit ist für viele Vögel Brutzeit. Das gilt auch für einen seltenen Gast, der sich im Kreis Bergstraße offensichtlich wohl fühlt: Der streng geschützte Flussregenpfeifer brütet wieder am Nordheimer Rhein. Wie in den vergangenen Jahren hat es der Vogelart vor allem die Kiesinsel im Rhein bei Biblis-Nordheim angetan. Das hat Seltenheitswert, denn es gibt in Mitteleuropa kaum noch geeigneten natürlichen Lebensraum für den Flussregenpfeifer.

Zu seinem Schutz hat der Kreis Bergstraße deshalb auch in diesem Jahr ein Betretungsverbot für die Sandbank bei Nordheim erlassen. Laut Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde ist es bis zum 31. Juli 2022 untersagt, die Kiesinsel und ihren Uferbereich zu betreten. Ebenso verboten ist es, dort Hunde freilaufen oder baden zu lassen sowie Wasserfahrzeuge aller Art dort zu Wasser zu lassen. Schilder weisen auf die Sperrung hin. Zuwiderhandlungen werden je nach Schwere des Verstoßes mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet. Die Untere Naturschutzbehörde bittet um Verständnis, zumal auf den umliegenden befestigten Wegen weiterhin Naherholung möglich ist.

Der 15 Zentimeter große und knapp 40 Gramm schwere Flussregenpfeifer reagiert sehr empfindlich auf Außenreize. Der Vogel ist ein Bodenbrüter. Oft verlässt er bei Störungen durch Menschen oder Hunde sein Nest. Das Nest – eine Mulde im Boden, oft zwischen Kieselsteinen – und die mit sandfarbenem Muster getarnten Eier können dann leicht übersehen und unabsichtlich zerstört werden. „In der Vergangenheit konnten wir beobachten, dass die Sperrung der Kiesinsel Erfolg zeigt. Dort konnte immer wieder Nachwuchs des Flussregenpfeifers schlüpfen. Für uns als Kreis ist es sehr erfreulich, dass sich bei uns einer der noch wenigen vorhandenen natürlichen Lebensräume für diesen seltenen Vogel befindet“, betont der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Karsten Krug, der als Dezernent für das Umweltamt zuständig ist.

Gerhard Eppler, NABU-Landesvorsitzender und vom Hessischen Landesamt für Naturschutz (HLNUG) beauftragter Artenschutzexperte, appelliert an die Spaziergänger, während der Brutzeit Rücksicht auf den kleinen Watvogel zu nehmen: „Seine natürlichen Brutplätze auf den Kiesbänken der großen Flüsse sind selten geworden, ebenso wie der Vogel selbst.“ Auch Eppler bittet die Besucher um Verständnis, dass die Kiesbank bei Nordheim während der Brutzeit bis Ende Juli gesperrt wird: „Da der Rhein in der Regel auch im Herbst niedrige Wasserstände aufweist, besteht zu der Zeit dann noch ausgiebig die Möglichkeit zu Spaziergängen im Flussbett des Rheins, ohne die Bruten der Tiere zu stören.“

Die vollständige Allgemeinverfügung zum Schutz des Flussregenpfeifers finden Sie hier: Amtliche Bekanntmachungen | Kreis Bergstrasse (kreis-bergstrasse.de)