Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Afrikanische Schweinepest: Erweiterung der Jagd- und Drückjagdfreigaben 


Kreis Bergstraße (kb). Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde die aktualisierte 8. Zusammenfassende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Die Veröffentlichung erfolgt am 16.05.2026 unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen. Die Allgemeinverfügung tritt damit zu genanntem Datum in Kraft. Sie beinhaltet unter anderem die Gebietsfestlegung der Sperrzone I (Pufferzone), der Sperrzone II (infizierte Zone) sowie des erweiterten Kerngebietes. 

„Mit der neuen Allgemeinverfügung legt der Kreis Bergstraße wie üblich die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszonen fest“, erläutert Matthias Schimpf, hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent. „Wir reagieren damit nicht nur auf das aktuelle Seuchengeschehen, sondern lassen auch Erfahrungen aus den bisher umgesetzten Jagdkonzepten sowie den erteilten Einzelfallgenehmigungen einfließen. So passen wir beispielsweise die Regelungen zur Schwarzwildbejagung unter Auflagen innerhalb der Jagdverbotszonen an und geben zusätzliche Gebiete für Bewegungsjagden frei.“ 

Das Kerngebiet des Seuchengeschehens umfasst weiterhin ganz oder teilweise folgende Kommunen: die Stadt Bensheim, die Gemeinde Biblis, Teile der Gemeinde Birkenau, die Stadt Bürstadt, die Gemeinde Einhausen, die Gemeinde Groß-Rohrheim, Teile der Stadt Heppenheim, die Gemeinde Lautertal (Odenwald), die Stadt Lampertheim, die Stadt Lindenfels, die Stadt Lorsch, Teile der Gemeinde Mörlenbach, Teile der Gemeinde Rimbach, Teile der Stadt Viernheim sowie die Stadt Zwingenberg. Die Außengrenzen der Sperrzone II sowie der Sperrzone I bleiben unverändert bestehen. 

Darüber hinaus wird unter anderem im Rahmen der Verwurfprämie die Nutzung der Software Bovetis HuntVet verpflichtend eingeführt. Hierdurch ergeben sich für alle Beteiligten spürbare Arbeitserleichterungen sowie eine effizientere und einheitlichere Abwicklung der Verfahren. 

 

Lfd. Nr. 132 / 2026