Kreis Bergstraße (kb). Manchmal sind es leise Veränderungen: ein Kind zieht sich zurück, reagiert auffällig, wirkt bedrückt oder zeigt plötzlich ein ganz anderes Verhalten. Gerade in der Schule, wo Kinder und Jugendliche einen großen Teil ihres Alltags verbringen, können solche Signale sichtbar werden. Umso wichtiger ist es, dass Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte wissen, wie sie Hinweise richtig einordnen und an wen sie sich wenden können. Genau hier setzt die Kooperation zwischen dem Kreis Bergstraße und dem Staatlichen Schulamt Heppenheim an: Die bestehende Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz an Schulen wird fortgeführt. Die entsprechende Weiterführung wurde nun offiziell unterzeichnet.
Bereits 2019 war die erste Vereinbarung geschlossen worden – damals ein wichtiger Schritt, um Schulen und Jugendamt beim Erkennen und Einschätzen möglicher Kindeswohlgefährdungen noch enger zu vernetzen. „Kinderschutz kann nur funktionieren, wenn die Verantwortlichen eng zusammenarbeiten. Sowohl das Jugendamt als auch die Schulen haben hier einen klaren Auftrag. Die Kooperationsvereinbarung schafft dafür verbindliche Regelungen – von der Wahrnehmung möglicher Hinweise über die Einordnung bis hin zum konkreten Handeln“, betonte die Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernentin Angelika Beckenbach. „Ich freue mich sehr, dass wir diese gute und wichtige Zusammenarbeit fortführen. Vielen Dank an alle Beteiligten, die sich mit großem Engagement für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Kreis Bergstraße einsetzen.“
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die IseF – die „insoweit erfahrene Fachkraft“ – ein. Sie steht ausschließlich den Schulteams beratend zur Verfügung und unterstützt Mitarbeitende verschiedener Fachrichtungen an Schulen, wenn diese einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wahrnehmen. Grundlage ist der Handlungsleitfaden zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung in den Schulen des Kreises Bergstraße, dem alle schulischen Akteurinnen und Akteure folgen.
„Kindesmissbrauch und andere Formen von Kindeswohlgefährdung zeigen sich oftmals bereits im Verhalten von Kindern während der Schulzeit. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Lehrkräfte sensibilisiert und geschult werden und wissen, welche Schritte im Verdachtsfall zu gehen sind“, erklärte Hedy Fraas als zuständige IseF- Fachkraft vom Jugendamt. „Genau dafür gibt es die IseF und den Handlungsleitfaden. Wir arbeiten eng mit Lehrkräften, Schulen und dem Jugendamt zusammen – auf Augenhöhe. Diese Zusammenarbeit schätze ich sehr.“
Wie wichtig diese Strukturen sind, zeigen auch die aktuellen Zahlen: Im Jahr 2025 gab es 144 Beratungsanfragen an die IseF – nahezu doppelt so viele wie im Vorjahr. In 23 Prozent der Fälle wurde eine Einbindung des Allgemeinen Sozialen Dienstes empfohlen, in 77 Prozent wurden andere Schritte angeregt. Bei den Anlässen der Beratungsanfragen standen Vernachlässigungen mit 52 Prozent an erster Stelle, gefolgt von Misshandlungen mit 24 Prozent. Weitere 20 Prozent entfielen auf sonstige beziehungsweise schulische Probleme, vier Prozent auf sexuellen Missbrauch. Die meisten Anfragen kamen aus Grundschulen: 84 Fälle beziehungsweise rund 58 Prozent. Es folgten Realschulen mit 25 Fällen, Hauptschulen mit 15, Gymnasien mit 13, Förderschulen mit sechs und berufsbildende Schulen mit einer Anfrage.
Auch das Staatliche Schulamt Heppenheim bewertet die Fortführung der Vereinbarung sehr positiv. „Die Zusammenarbeit hat sich in der Praxis bewährt. Auch von Schulleitungen hören wir sehr gute Rückmeldungen“, betonte der kommissarische Leiter des Staatlichen Schulamts Heppenheim, Ingo Stechmann. „Das Erkennen von Kindeswohlgefährdungssituationen und der Schutz von Kindern sind Aufgaben, die niemand allein leisten kann. Umso dankbarer sind wir für diese gute und wichtige Kooperation.“ Kai Kuhnert, Leiter des Bergsträßer Jugendamts, ergänzte: „Die erste Kooperationsvereinbarung im Jahr 2019 war ein Meilenstein. Umso mehr freue ich mich, dass wir diese gute Kooperation weiterführen. Sie dient dem Wohl der Schülerinnen und Schüler im Kreis Bergstraße. Angesichts steigender Zahlen im Bereich Kindeswohlgefährdung ist diese Zusammenarbeit zudem wichtiger denn je.“
Weitere Informationen zur IseF und zum Kinderschutz an Schulen finden Interessierte unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/familie-jugend-senioren/angebote-an-schulkinder-und-jugendliche/soziale-arbeit-und-kinderschutz-an-schulen/#IseF. Dort ist auch der Handlungsleitfaden zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung in den Schulen des Kreises Bergstraße zu finden.

