Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Schnell verkauft, lange geärgert


Kreis Bergstraße (kb). Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Schlüssel sind übergeben und das Fahrzeug vom Hof gefahren – für viele private Verkäufer scheint die Angelegenheit damit erledigt zu sein. Doch wer sein Auto noch angemeldet verkauft, kann auch nach dem Verkauf noch unerwartet Post von Behörden erhalten. Die Zulassungsbehörde des Kreises Bergstraße weist deshalb darauf hin, dass Fahrzeuge vor der Übergabe grundsätzlich abgemeldet werden sollten.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge noch mit bestehender Zulassung an neue Eigentümer verkauft werden. Meldet der Käufer das Fahrzeug anschließend nicht zeitnah um oder ab, bleibt der bisherige Halter zunächst Ansprechpartner für Behörden, Versicherungen und weitere Stellen. Dies kann unter anderem dazu führen, dass Bußgeldbescheide, Anhörungsbögen oder Steuerforderungen weiterhin beim Verkäufer eingehen.

„Wir beobachten, dass Fahrzeuge zunehmend noch zugelassen verkauft werden. Was auf den ersten Blick bequem erscheint, kann für die bisherigen Halterinnen und Halter erhebliche Probleme nach sich ziehen. Gleichzeitig entsteht auch für die Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde ein vermeidbarer Verwaltungsaufwand, wenn Fahrzeuge nach dem Verkauf nicht umgemeldet werden. Deshalb empfehlen wir dringend: Erst abmelden, dann verkaufen“, betont der für die Zulassungsbehörde zuständige Dezernent Matthias Schimpf.

Besonders problematisch kann die Situation werden, wenn mit dem Fahrzeug nach dem Verkauf Verkehrsverstöße begangen werden oder es in einen Unfall verwickelt ist. Zwar haftet der Verkäufer nicht automatisch für das Verhalten des Käufers, dennoch sind häufig Nachweise, Rückfragen und umfangreiche Korrespondenz mit Behörden erforderlich. Auch die Kfz-Steuer läuft grundsätzlich weiter, bis das Fahrzeug umgemeldet oder abgemeldet wurde.

Die Zulassungsbehörde empfiehlt daher, Fahrzeuge grundsätzlich erst nach erfolgter Abmeldung zu übergeben. Die Abmeldung kann in vielen Fällen mittlerweile bequem online rund um die Uhr erfolgen. Der Käufer kann das Fahrzeug anschließend mit einem Kurzzeitkennzeichen oder nach eigener Zulassung überführen. Zusätzlich sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Darin sollten insbesondere Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe, die Personalien beider Vertragsparteien sowie wichtige Angaben zum Fahrzeug festgehalten werden.

Wer diese einfachen Vorsichtsmaßnahmen beachtet, schützt sich vor unnötigen Kosten, rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Abstimmungen mit Behörden und Versicherungen. Weitere Informationen zu den Online-Dienstleistungen der Zulassungsbehörde finden Interessierte auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/verkehr-und-strasse/fahrzeugzulassungen/#/online.