Kreis Bergstraße (kb). Wenn es in Gärten, auf Grünflächen und in Wohngebieten ruhig wird, beginnt für viele Tiere erst die aktive Zeit. Genau dann geht von Mährobotern eine besondere Gefahr aus. Deshalb untersagt der Kreis Bergstraße künftig den nächtlichen Betrieb der Geräte im gesamten Kreisgebiet. Mit der Allgemeinverfügung will die Untere Naturschutzbehörde vor allem Igel, Amphibien und weitere kleine Wirbeltiere besser schützen und vermeidbare Verletzungen verhindern.
„Viele Wildtiere sind in der Dämmerung und in der Nacht unterwegs. Gerade Igel reagieren bei Gefahr nicht mit Flucht, sondern rollen sich ein – und genau das kann ihnen gegenüber Mährobotern zum Verhängnis werden. Mit der neuen Regelung schaffen wir einen konkreten und verhältnismäßigen Schutz für Tiere im gesamten Kreis Bergstraße“, erklärt der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und für das Thema zuständige Dezernent Matthias Schimpf.
Grundlage der Maßnahme sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hessische Naturschutzgesetz. Danach ist der Betrieb von Mährobotern im Kreis Bergstraße in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten. Die Regelung gilt für alle selbsttätig arbeitenden Mähroboter. Ausgenommen sind Geräte in geschlossenen Räumen sowie auf Gründächern.
Hintergrund der Entscheidung ist die dokumentierte Gefährdung insbesondere des Westigels sowie heimischer Amphibien. Diese Arten sind besonders geschützt. Zudem wurde in mehreren europäischen Ländern in den letzten Jahrzehnten eine deutlichen Bestandsrückgang des Igels beobachtet – so auch in Deutschland. Zudem werden seit Frühjahr 2023 steigende Fallzahlen bei Igelverletzungen durch Mähroboter verzeichnet. Weil viele kleine Tiere nachts auf Nahrungssuche gehen, ist das Risiko in den Abend- und Nachtstunden dabei besonders hoch. Tagsüber können die Mähroboter weiterhin genutzt werden.
In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich, wenn nachgewiesen wird, dass durch den Einsatz eines Mähroboters keine Gefahr für Igel und andere kleine Wirbeltiere entsteht – etwa durch geeignete technische Schutzvorkehrungen. Auch Befreiungen können unter bestimmten naturschutzrechtlichen Voraussetzungen beantragt werden. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Bergstraße. Anträge können per E-Mail an unb@kreis-bergstrasse.de, schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu gibt es unter https://www.kreis-bergstrasse.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:353719-VLR/artenschutzrechtliche-ausnahmegenehmigung-und-befreiung/.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/.

