Kreis Bergstraße (kb). Wer für sein Kind oder einen jungen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung Unterstützung sucht, sieht sich häufig mit einer Vielzahl an Zuständigkeiten, Anträgen und gesetzlichen Regelungen konfrontiert. Damit Familien in dieser Situation nicht den Überblick verlieren, bietet der Kreis Bergstraße mit seiner Verfahrenslotsin ein unabhängiges Beratungs- und Unterstützungsangebot. Seit 2024 begleitet Manuela von der Weth Kinder, Jugendliche, junge Volljährige bis 27 Jahre sowie deren Familien dabei, passende Hilfen zu finden, Anträge zu stellen und ihre Ansprüche wahrzunehmen. Das Angebot wird inzwischen immer stärker nachgefragt.
„Gerade Familien mit Kindern oder Jugendlichen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, stehen oft vor einem unübersichtlichen System mit vielen verschiedenen Ansprechpartnern. Unsere Verfahrenslotsin sorgt dafür, dass Betroffene Orientierung erhalten und ihre Rechte kennen. Dieses Angebot ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit“, betont die Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernentin Angelika Beckenbach.

Die Verfahrenslotsin informiert über mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe sowie weiterer Rehabilitationsträger, unterstützt bei der Antragstellung, hilft beim Formulieren individueller Wünsche und Bedarfe und begleitet Familien bei Bedarf auch zu Gesprächen mit Behörden oder anderen Leistungsträgern. Die Beratung erfolgt freiwillig, kostenlos, unabhängig und vertraulich – persönlich, telefonisch, per Videoberatung oder auf Wunsch auch im häuslichen Umfeld der Familien. Bei Bedarf vermittelt die Verfahrenslotsin zudem passende Ansprechpersonen und Unterstützungsangebote innerhalb des Kreises Bergstraße.
„Unser Ziel ist es, Familien nicht allein durch den Paragrafendschungel gehen zu lassen. Die Verfahrenslotsin ist eine wichtige Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Sie hilft dabei, den individuellen Unterstützungsbedarf frühzeitig zu erkennen und die richtigen Leistungen auf den Weg zu bringen. Die steigende Zahl der Beratungen zeigt deutlich, wie groß der Bedarf an diesem Angebot ist“, erklärt Kai Kuhnert, Leiter des Jugendamtes des Kreises Bergstraße. So wurden im Jahr 2024 rund 140 Beratungen durchgeführt, 2025 stieg die Zahl bereits auf rund 240 Begleitungen. Die Kontakte entstehen überwiegend über Schulen, Kindertagesstätten, Kliniken und andere Einrichtungen.
Rechtliche Grundlage für das Angebot ist § 10b des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Verfahrenslotsinnen und -lotsen wurden im Zuge des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) eingeführt. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien beim Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe zu begleiten und die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Leistungssystemen zu erleichtern. Perspektivisch soll damit auch der Übergang zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe unterstützt werden.
Weitere Informationen zum Angebot der Verfahrenslotsin, den Kontaktmöglichkeiten sowie den Beratungsangeboten finden Interessierte unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/familie-jugend-senioren/familienbegleitende-dienstleistungen/verfahrenslotse/.

