Internationalen Führerschein beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell: 

    Modell 1: 
     Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
     Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
     Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
     Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
     
     Modell 2: 
     Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
     Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote d’Ivoire, Überseegebiete, Georgien,
     Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
     Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
     Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
     Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
     Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
     vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
     die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
     außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
     Internationaler Führerschein erforderlich.
     
     
     

  • Teaser

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • gültiger EU- Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
     

    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
    • formlose Vollmacht
    • Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

  • Rechtsgrundlage

    §§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende