Beratung Betreuungsbehörde - Gesundheitsamt Kreis Bergstraße
Dachorganisation
Gesundheitsamt Kreis Bergstraße, Fachbereich Soziale Dienste – Betreuungsbehörde
Beschreibung
Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Kreises Bergstraße informieren und beraten kostenfrei zu allen Fragen rund um das Betreuungsgesetz und zu Vorsorgemöglichkeiten. Die Beratung ist kostenfrei und kann sowohl in unseren Büros als auch im Rahmen eines Hausbesuches oder online stattfinden. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden.
In unserer Beratung machen wir deutlich, dass das Recht auf Selbstbestimmung und das Wohl und die Wünsche des Betroffenen selbst dann wichtig bleiben, wenn gesundheitliche Gründe jemanden daran hindern, die persönlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen.
Eine rechtliche Betreuung kommt in Betracht, wenn ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbstständig bearbeiten kann. Im Rahmen einer rechtlichen Betreuung erhält die betroffene Person Unterstützung in den notwendigen Bereichen (bspw. in der Bearbeitung von Behördenpost, Regelung der gesundheitlichen Belange, etc.). Welche Bereiche dies sind, wird individuell durch das Betreuungsgericht festgelegt.
Das Recht auf Selbstbestimmung der betroffenen Menschen steht immer im Vordergrund und findet besondere Beachtung. Eine rechtliche Betreuung einer Person ist nicht erforderlich, wenn diese vorher eine Vorsorgevollmacht erstellt hat.
Gegen einen Kostenbeitrag von 10€ besteht auch die Möglichkeit der Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht.
Im Einzelnen bieten wir an:
• Unterstützung bei Fragen zu einer gesetzlichen Betreuung (u.a. zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht)
• Unterstützung bei individuellen Fragen zur Vorsorge durch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen • Beglaubigungen von Vollmachten (gegen Gebühr)
• Beratung und Unterstützung gesetzlicher Betreuungspersonen oder Vorsorgebevollmächtigten
• Ermittlung im laufenden Betreuungsverfahren von Sachverhalten im Auftrag des Betreuungsgerichtes
• Vermittlung anderer Hilfen, durch welche eine rechtliche Betreuung vermieden werden kann