Servicestelle Fachkräfte
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU / EWR-Staaten verlässliche Rahmenbedingungen und eröffnet ihnen einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Ziel ist die bedarfsgerechte Gewinnung von Fachkräften, die in zahlreichen Branchen dringend benötigt werden.
Die Ausländerbehörde des Kreises Bergstraße begleitet sowohl Fachkräfte als auch Arbeitgeber priorisiert und serviceorientiert durch das gesamte Verfahren – von der Erstberatung vor der Einreise über das beschleunigte Fachkräfteverfahren bis hin zur Erteilung des Aufenthaltstitels nach der Einreise in Deutschland.
Als Fachkraft gelten dabei Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit qualifizierter Berufsausbildung, sofern der Abschluss in Deutschland erworben oder ein im Ausland erworbener Abschluss in Deutschland anerkannt wurde und eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufgenommen werden soll. Nicht in die Zuständigkeit der Servicestelle fallen ungelernte Kräfte zur Ausübung von Helfertätigkeiten. Mehr unter "Wer gilt als Fachkraft?"



