
Schulkindbetreuung

Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der ganztägige Bildungs- und Betreuungsanspruch in Deutschland schrittweise eingeführt. Eltern sollen so verlässlich planen können und Kinder erhalten gute Rahmenbedingungen zum Lernen und Spielen. Im Kreis Bergstraße besteht bereits ein flächendeckendes Angebot, damit jedes Kind einen Betreuungsplatz erhält.
Wer hat Anspruch?
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung nach § 24 SGB VIII gilt für Kinder im Grundschulalter – beginnend mit den Erstklässlerinnen und Erstklässlern ab 2026/27. Jedes folgende Jahr kommt ein weiterer Jahrgang hinzu.
Rahmenbedingungen Rechtsanspruch:
- 8 Stunden täglich
- an 5 Werktagen
- max. 4 Wochen Schließzeit in den Ferien
- beginnend mit Jahrgang 1 ab Schuljahr 2026/2027
- Jahrgang 1-4 ab Schuljahr 2029/30
In Hessen sind ganztägig arbeitende Schulen im Bereich der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen bis zum Ende der Sekundarstufe I eingerichtet worden. Die Schulen können zwischen den Profilen 1, 2 und 3 wählen. Welches der drei Ganztagsprofile sie wählen, entscheiden die Schulen und Schulträger gemeinsam.
Profil 1, das als Einstiegsmodell geeignet ist, hält Bildungs- und Betreuungsangebote, zu denen auch die Hausaufgabenbetreuung zählt, an mindestens drei Tagen in der Woche für mindestens sieben Zeitstunden zur freiwilligen Teilnahme vor. Eine warme Mittagsversorgung ist ebenfalls gewährleistet. Nach freiwilliger Anmeldung ist die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Das Angebot entspricht der Definition der Kultusministerkonferenz zur offenen Ganztagsschule.
Profil 2 ist ebenfalls zur freiwilligen Teilnahme mit denselben Inhalten wie im Profil 1 vorgesehen. Nach der freiwilligen Anmeldung ist auch hier die Teilnahme verpflichtend. Die Angebote finden an fünf Tagen in der Woche zwischen 7:30 und 16:00 oder 17:00 Uhr statt.
Profil 3 versteht sich als Ganztagsschule (GTS), die dieselben Zeiten und Inhalte abdeckt wie Profil 2. Allerdings sind dort alle Schülerinnen und Schüler beziehungsweise definierte Teile der Schülerschaft zur Teilnahme verpflichtet.
Für ganztägig arbeitende Schulen stellen sowohl das Land Hessen als auch der Kreis Bergstraße den Schulen je nach Zuständigkeit Ressourcen in Form von Lehrerstellen und finanziellen Mitteln zur Verfügung.
Mit dem Pakt für den Ganztag (PfdG) steht den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen ein verlässliches und bedarfsorientiertes Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung, das sowohl einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch für mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe leistet. Für den PfdG können sich alle Grundschulen im Kreis Bergstraße bewerben.
In gemeinsamer Verantwortung von Land und Kreis können an den Schulen integrierte Bildungs- und Betreuungsangebote der Ganztagsförderung in öffentlicher Trägerschaft schultäglich
- von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- einschließlich einer Ferienbetreuung im Umfang von mindestens 30 Ferientagen (ab Schuljahr 2026/27 max. 4 Wochen Schließzeit pro Schuljahr)
eingerichtet werden.
Das Angebot entspricht somit den Anforderungen des Profils 2 für ganztägig arbeitende Schulen (siehe auch unter „Ganztagsangebote“). Hierfür stellen sowohl das Land Hessen als auch der Kreis Bergstraße den Schulen je nach Zuständigkeit Ressourcen in Form von Lehrstellen, finanziellen Mitteln und Infrastruktur zur Verfügung.
Der Pakt für den Ganztag ist der nächste Schritt hin zur Entwicklung von Ganztagsschulen. Neben der finanziellen Unterstützung ist der Kreis als Schulträger verantwortlich, die Voraussetzungen für eine Ganztagsförderung zu schaffen. So werden an allen teilnehmenden Schulen Mensen und Aufenthaltsräume geschaffen, um den Anforderungen einer ganztägig arbeitenden Schule gerecht zu werden. Darüber hinaus beauftragt der Kreis die Ganztagsträger, die gemeinsam mit den Schulen für das Betreuungsangebot verantwortlich sind.
Der Pakt ist ein pädagogisch integriertes – verzahntes – Angebot. Durch die enge Zusammenarbeit von Schule und Ganztagsträger kommt die Gestaltung des Schulalltags aus einem Guss und spielt sich in den Räumlichkeiten der Schule ab. Die Gesamtverantwortung für das Angebot liegt bei der Schulleitung, die auch für inhaltlichen Fragen zur Verfügung steht.
Allen Kindern, die innerhalb der jeweiligen Fristen angemeldet werden, kann somit ein Platz in der Ganztagsförderung im Rahmen des Pakts für den Ganztag an der zuständigen Grundschule angeboten werden.
Die Teilnahme am Pakt für den Ganztag ist sowohl für die Schulen als auch für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach Anmeldung im Angebot ist die Teilnahme für das jeweilige Schuljahr verpflichtend.
Das Betreuungsangebot BErgSTräßer KIDS steht den Grundschulen im Kreis Bergstraße zur Verfügung, die aus dem Angebot Familienfreundlicher Kreis Bergstraße bis spätestens zum Schuljahr 2026/2027 in das Angebot Ganztägig arbeitende Schule oder Pakt für den Ganztag wechseln werden.
Das Programm Familienfreundlicher Kreis endet zum 31.07.2026 mit Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung gemäß GaFöG zum 01.08.2026.




