Betreuungsbehörde
Kompetent informiert – gut beraten
Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Kreises Bergstraße informieren und beraten kostenfrei zu allen Fragen rund um das Betreuungsgesetz und zu Vorsorgemöglichkeiten.
In unserer Beratung machen wir deutlich, dass das Recht auf Selbstbestimmung und das Wohl und die Wünsche des Betroffenen selbst dann wichtig bleiben, wenn gesundheitliche Gründe jemanden daran hindern, die persönlichen Angelegenheiten selber wahrzunehmen.
Was wir für Sie leisten
- Wir zeigen Wege auf, wie eine gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung vermieden werden kann, indem andere Hilfsangebote genutzt werden
- Wir informieren und beraten über die in Frage kommenden Vorsorgemöglichkeiten und was es im Einzelnen damit auf sich hat: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Wir leisten öffentliche Beglaubigungen für Vorsorgevollmachten
- Wir schlagen für die suchende Person geeignete Betreuende vor
- Wir akquirieren Betreuende und prüfen deren Eignung
- Wir unterstützen rechtlich Betreuende in der Tätigkeit und bei Problemen im Zusammenhang der rechtlichen Betreuung
