Zahngesundheitsdienst
Zusammen mit dem Arbeitskreis Jugendzahnpflege soll die Zahn- und Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen im Kreis Bergstraße verbessert und das Gesundheitsbewusstsein gestärkt werden. Alle sollen mit gesunden Zähnen groß werden und diese ein Leben lang behalten.
Die frühe Erkennung von Karies, Zahn- und Kieferfehlstellungen ist daher sehr wichtig. Sorgeberechtigte können somit auf Auffälligkeiten hingewiesen werden und frühzeitig reagieren. Um dies gewährleisten zu können, führt der Zahngesundheitsdienst im Landkreis Bergstraße regelmäßig Untersuchungen in den Grundschulen und Förderschulen sowie Einrichtungen für Behinderte durch.
Eine weitere Aufgabe des Zahngesundheitsdienstes ist das Erstellen von zahnärztlichen Gutachten und Stellungnahmen. Hierzu werden wir unter anderem vom Amt für Soziales oder von der Beihilfestelle beauftragt.
Gruppenprophylaxe in Schulen
Die jugendzahnärztlichen Schuluntersuchungen sind eine wichtige Ergänzung zur Untersuchung in der Zahnarztpraxis Ihrer Wahl. Wir wollen den Kindern und Jugendlichen in ihrem gewohnten Schulumfeld zeigen, dass richtiges Zähneputzen und eine gesunde Ernährung einfach sind. Dazu besuchen wir die Kinder in der Schule, untersuchen deren Zähne und Zahnfleisch, um den Zahnstatus und Gebissfehlentwicklungen früh zu erkennen und zu erfassen. Mit einer speziellen Unterrichtseinheit informieren wir die Kinder und Jugendlichen über alles Wichtige rund um die Zahn- und Mundgesundheit und üben gemeinsam das Zähneputzen.
Abhängig von der Klassenstufe werden dabei altersgerecht folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Zahnaufbau: Wie sehen meine Zähne von innen aus?
- Kariesentstehung: Was ist das und wie kann ich es verhindern?
- (Zahn)gesunde Ernährung: Gesundes Pausenfrühstück, Getränke, wann „nasche“ ich am besten?
- Mundhygiene: Wie putze ich meine Zähne richtig?
- Zahnspangen: Alles, was ich dazu schon immer wissen wollte.
Die Vertreter der örtlichen Krankenkassen, der niedergelassenen Zahnärzteschaft und das Team des Zahngesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes arbeiten hierbei zusammen. Ihr gemeinsames Ziel ist es Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre (je nach Bedarf) zu erreichen und dadurch die Zahn- und Mundgesundheit zu fördern.
© Gajus - stock.adobe.comArbeitsmaterialien und weitere Informationen zum Arbeitskreis Jugendzahnpflege Bergstraße und der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH) erhalten Sie hier:
Arbeitskreis Jugendzahnpflege Bergstraße in Bensheim (arbeitskreis-jugendzahnpflege-bergstrasse.de LAGH Home : LAGHDie gesetzlichen Grundlagen finden sich u.a. im § 11 HGöGD (Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) i. V. m. § 149 HSchG (Hessisches Schulgesetz) und § 21 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch).
Bitte nutzen Sie für Anfragen das Online Kontaktformular.Zahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag von Ämtern und Behörden
Die beauftragenden Stellen wenden sich an den zahnärztlichen Dienst, damit dieser zahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen erstellt.
Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt beurteilt dazu die vorgelegten zahnärztlichen Behandlungspläne und -maßnahmen und prüft, ob diese im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Bundessozialhilfegesetzes oder der Beihilfeverordnung übernommen werden können.
Wenn notwendig erhalten Sie von uns einen Termin zur amtszahnärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt. Bitte füllen Sie dann den Anamnesebogen zur Begutachtung aus und lassen Sie uns diesen gerne vorab zukommen. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- per sicherem Upload
- per Fax unter: 06252 - 155843
(z. H. Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) - per Post:
Gesundheitsamt Kreis Bergstraße
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim
Alternativ können Sie den ausgefüllten Bogen natürlich auch zum Termin mitbringen.
Bitte beachten Sie daher folgende wichtige Hinweise:
- Kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin. Dieser steht auf dem Einladungsschreiben.
- Sollten Sie am Untersuchungstag Symptome wie z. B. Husten, Schnupfen, Fieber, Geschmacksverlust etc. haben, rufen Sie uns bitte zuvor an (Tel. 06252 15-5856). Dies gilt auch für die Begleitpersonen.
- Gehen Sie bitte rechts am Gebäude vorbei in den Hof und klingeln Sie bitte am ersten Eingang beim Zahngesundheitsdienst.
- Beachten Sie bitte die allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln.
- Warten Sie bitte, bis Ihnen die Tür geöffnet wird.
- Desinfizieren Sie sich bitte Ihre Hände nachdem Ihnen die Tür geöffnet wurde. Desinfektionsmittel steht für Sie dort bereit.
- Halten Sie bitte Ihren Ausweis bereit.
- Kommen Sie bitte nicht mit mehr Personen als nötig. Bei der Untersuchung dürfen maximal eine Begleitperson und ggf. eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher anwesend sein.
Bitte nutzen Sie für Anfragen das Online Kontaktformular.Überwachung von Zahnarztpraxen nach § 36 Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie mehr über die Überwachung von Zahnarztpraxen nach § 36 Infektionsschutzgesetz erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.
Bitte nutzen Sie für Anfragen das Online Kontaktformular.
FAQ`s
Was ist der Unterschied zwischen der Gruppenprophylaxe und der Zahnärztlichen Untersuchung in den Schulen?
Gruppenprophylaxe
Zahnärztliche Untersuchung
Diese findet im Klassenraum statt. Die Lehrkraft ist anwesend. Es wird über Kariesentstehung, zahngesunde Ernährung („zuckerfreier Vormittag“) informiert und gemeinsam das Zähneputzen geübt. Die Kinder werden einzeln in einem separaten Raum von der Zahnärztin bzw. vom Zahnarzt untersucht. Die zahnärztliche Assistenz dokumentiert den Befund.
Werden die Zähne im Rahmen der Zahnärztlichen Untersuchung in der Schule behandelt?
Nein. Es findet ausschließlich eine Sichtkontrolle statt. Die Zähne werden nicht behandelt, sondern es wird lediglich der Zahnbefund dokumentiert.
Ersetzt die Zahnärztliche Untersuchung in den Schulen die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis?
Nein. Die zahnärztliche Untersuchung erfolgt in der Schule und dient lediglich einer orientierenden Kontrolle mithilfe eines Zahnarztspiegels. Eine ausführliche Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis bleibt weiterhin (zwei Mal pro Jahr) notwendig.
Wird im Gesundheitsamt ein Zahnputztraining angeboten?
Nein. Ein individuelles Zahnputztraining erfolgt ausschließlich in einer Zahnarztpraxis Ihrer Wahl im Rahmen der Individualprophylaxe. Hierbei erhält das Kind persönliche, individuelle Tipps zur Zahnpflege. Wir empfehlen, dass das Kind zum Üben seine eigene Zahnbürste (Handzahnbürste und/oder elektrische Zahnbürste) mit in die Zahnarztpraxis nimmt.
Werden zahnärztliche Behandlungen (z. B. Füllungen oder Zahnextraktionen) im Gesundheitsamt durchgeführt?
Nein. Solche Behandlungen werden ausschließlich in der Zahnarztpraxis von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt vorgenommen.
Gibt das Gesundheitsamt Empfehlungen für Zahnarztpraxen oder für Kieferorthopädische Praxen?
Nein, dies ist nicht möglich. Bitte informieren Sie sich selbstständig, z. B. über die offizielle Zahnärzteliste der Landeszahnärztekammer Hessen.
Anfahrt & Öffnungszeiten Gesundheitsamt
Adresse:
Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim
Bushaltestelle "Gesundheitsamt" (Linie 678)
Öffnungszeiten Gesundheitsamt:
Mo-Do 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr