Geflügelpest - Aviäre Influenza
Da seit einigen Wochen keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Bergstraße aufgetreten sind und damit das Risiko der Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände gesunken ist, wird der Kreis die Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 (Aufstallungspflicht, Verbot von Veranstaltungen, Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe, Biosicherheitsmaßnahmen) aufheben.
Geflügel muss daher nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Aufhebung nicht mehr in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden.
Der letzte Ausbruch der Geflügelpest im Kreisgebiet wurde bei zwei verendeten Gänsen (Graugans, Kanadagans) in Biblis am 26.11.2025 amtlich festgestellt.
Tierhalter sind für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere und für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Einschleppung und Ausbreitung von Seuchen verantwortlich. Sie haben daher zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zu ergreifen. Daher werden die Tierhalter eindringlich gebeten, auch weiterhin die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.
Zusätzlich finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Geflügelpest auf folgenden Seiten
https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpes
Klassische Geflügelpest | Friedrich-Loeffler-Institut
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu den üblichen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.

