Panoramabild einer grünen Landschaft, durch die ein Fluss fließt
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Lagerung wassergefährdender Stoffe

Lagerung wassergefährdender Stoffe

Heizölanlage

Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

  • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
  • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
  • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

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