Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 14. März 2021 – Nachrücken eines Bewerbers 


Amtliche Bekanntmachung

Kreistagswahl am 14. März 2021

Nachrücken eines Bewerbers

Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei Freie Demokratische Partei (FDP) gewählte Abgeordnete Christian Seiler, Mörlenbach, hat auf die weitere Ausübung seines Kreistagsmandates verzichtet. An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Partei Freie Demokratische Partei. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei Freie Demokratische Partei

Frau Manuela Teufel, Lampertheim,

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.

Heppenheim, den 18. Januar 2023

Die Wahlleiterin für die Wahl des Kreistages

des Kreises Bergstraße am 14. März 2021

Behrendt

Kreiswahlleiterin