Amtliche Bekanntmachung
Kreistagswahl am 15. März 2026
Nachrücken eines Bewerbers
Der am 15. März 2026 über den Wahlvorschlag der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE) gewählte Abgeordnete Matthias Schimpf, Lorsch, hat auf die Ausübung seines Kreistagsmandats verzichtet. An seine Stelle tritt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24), habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Herr Alexander Fraas, Rimbach
in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.
Heppenheim, den 02. April 2026
Die Wahlleiterin
für die Wahl des Kreistages
des Kreises Bergstraße
am 15. März 2026
Behrendt
Kreiswahlleiterin
