Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Verkauf des ehemaligen Hotelkomplex „Bruchseehotel“ in Heppenheim durch den Eigenbetrieb Schule & Gebäudewirtschaft


Das ehemalige Hotel Am Bruchsee befindet sich am Rand des Naherholungsgebietes

Bruchsee. Dieses ist von vielfältigen, attraktiven Angeboten geprägt: Biergarten, Kinderspielplatz, Grillplätze, Kunst- und Klangweg, Trimm Dich-Pfad und mehr. Des Weiteren befinden sich das Kreiskrankenhaus Bergstraße, die Vitos-Klinik und weitere Gesundheitseinrichtungen in unmittelbarer Nähe.

Die betreffenden Grundstücke sind im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 049 „Naherholungsgebiet Bruchsee“ als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel festgesetzt. Zudem sieht der Bebauungsplan Hotel-Stellplätze, öffentliche Verkehrsflächen und grünplanerische Festsetzungen vor.

Das ehemalige Hotel wird derzeit teilweise als städtische Seminarstätte genutzt. Ein Teil der Räumlichkeiten ist entsprechend in Nutzung, während die übrigen Flächen nach temporärer Nutzung als Flüchtlingswohnheim ungenutzt sind und leer stehen.

Für die Baulichkeiten gibt es ein Erbbaurecht an zwei Flurstücken, dem Flurstück 4/8 mit 4.884 m² und dem Flurstück 1/7 mit 1.021 m² (die beiden Gebäudegrundstücke). Das Erbbaurecht an dem Flurstück 4/8 ist erweitert worden um das Erbbaurecht an dem Flurstück 13/12 (Hotel-Stellplätze). Das dazwischenliegende Flurstück 13/13 ist gemäß Bebauungsplan öffentliche Verkehrsfläche und Grünfläche. Weitere Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen, der Bestandteil dieser Veröffentlichung ist.

Eigentümerin des Erbbaurechts ist der Kreis Bergstraße. Eigentümerin der Erbbaugrundstücke ist die Stadt Heppenheim.

Die Grundstücke sind über die Dr. Heinrich-Winter-Straße erschlossen.

Der Kreis Bergstraße beabsichtigt, sein Erbbaurecht an den vorgenannten Grundstücken zu veräußern. Der Mindestkaufpreis wird 2.6 Mio. Euro betragen.

Optional würde die Stadt Heppenheim auch ihre Grundstücke veräußern. Der Mindestkaufpreis liegt bei 625 Euro pro qm Grundstücksfläche.

Der Erwerb dieser Grundstücke ist aber nicht Voraussetzung für den Erwerb des Erbbaurechts.

Der Kreis Bergstraße hat den Notar Gerolf Weimar mit dem Amtssitz in Heppenheim beauftragt, das Bieterverfahren durchzuführen.

Wer an diesem Bieterverfahren teilnehmen will, soll seine Bereitschaft dazu schriftlich bis zum 29.06.2026 gegenüber dem Notar bekunden (Notar Gerolf Weimar, Kanzlei Dr. Engelhard, Weimar und Kollegen in 64646 Heppenheim unter der E-Mailadresse: info@kanzlei-engelhard.de). Wer die Bereitschaft bekundet, das Erbbaurecht für einen Kaufpreis von mindestens 2.6 Millionen Euro zu erwerben oder ggfls. auch die Grundstücke für einen Mindestkaufpreis von 625 Euro pro qm² zu erwerben, erhält die notwendigen Informationen zu den Erbbaurechtsverträgen, zum Erbbauzins und zu dem Zustand der Gebäude.

Besichtigungstermine werden dann vereinbart und Bauunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst dann wird ein bindendes Angebot erwartet.

Die Stadt Heppenheim wird ihre Zustimmung vom geplanten Nutzungskonzept des Bieters abhängig machen. Vorstellbar wären Nutzungen, die der geltende Bebauungsplan zulässt, oder auch wohnbauliche Nutzungen mit ergänzenden Angeboten. Inwieweit und in welcher Form dann die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, hängt vom konkreten Nutzungskonzept ab.

Sobald ein potenzieller Käufer sein Interesse am Bieterverfahren schriftlich innerhalb der Frist bekundet hat, wird der genaue Ablauf des Verfahrens seitens der Kanzlei Dr. Engelhard, Weimar und Kollegen mitgeteilt werden.

Standort Bruchseehotel