Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Vertretung des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft Kreis Bergstraße und Erteilung einer Einzelvollmacht


Amtliche Bekanntmachung des Kreises Bergstraße

Betreff: Vertretung des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft Kreis Bergstraße

Gemäß § 3 Abs. 5 Eigenbetriebsgesetz werden hiermit die Namen der Vertretungsberechtigten des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft und der Umfang der Vertretungsbefugnis öffentlich bekannt gemacht:

Erste (technische) Betriebsleitung des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft Kreis Bergstraße ist Herr Johannes Kühn, zweite (kaufmännische) Betriebsleitung ist Frau Nicole Stöcklin. Stellvertretender technischer Betriebsleiter ist Herr Eik Burger, stellvertretender kaufmännischer Betriebsleiter ist Herr Stefan Lienert.

Der Kreisausschuss und die Betriebskommission haben in ihren Sitzungen am 23.03.2026 und 05.05.2026 beschlossen, Frau Nicole Stöcklin mit Wirkung zum 01. Juli 2026 als zweite kaufmännische Betriebsleiterin des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft Kreis Bergstraße zu bestellen.

Frau Nicole Stöcklin wird ab dem 01.07.2026 bevollmächtigt für den Geschäftsbereich des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft gemäß § 45 Abs. 2 HKO gemeinschaftlich mit Herrn Johannes Kühn, den Kreis Bergstraße zu vertreten und im Namen des Kreisausschusses rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und zu unterzeichnen.

Herr Johannes Kühn wird ab diesem Zeitpunkt bevollmächtigt für den Geschäftsbereich des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft gemäß § 45 Abs. 2 HKO gemeinschaftlich mit Frau Nicole Stöcklin, den Kreis Bergstraße zu vertreten und im Namen des Kreisausschusses rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und zu unterzeichnen.

Die stellvertretenden Betriebsleiter, Herrn Eik Burger (technisch) und Herrn Stefan Lienert (kaufmännisch), werden ab diesem Zeitpunkt bevollmächtigt für den Geschäftsbereich des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft gemäß § 45 Abs. 2 HKO den Kreis Bergstraße in Abwesenheit eines Betriebsleiters gemeinschaftlich mit dem verbleibenden Betriebsleiter zu vertreten und im Namen des Kreisausschusses rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und zu unterzeichnen.


Heppenheim 04.06.2026


Kreis Bergstraße

Der Kreisausschuss


Christian Engelhardt
-Landrat-