Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 15. März 2026 – Nachrücken eines Bewerbers (GRÜNE)


Amtliche Bekanntmachung

Kreistagswahl am 15. März 2026

Nachrücken eines Bewerbers

Der am 15. März 2026 über den Wahlvorschlag der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE) gewählte Abgeordnete Udo Rutkowski, Lautertal, hat auf die weitere Ausübung seines Kreistagsmandats verzichtet. An seine Stelle tritt die/ der nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24), habe ich festgestellt, dass als nächsten noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Herr Daniel Fendrich, Lampertheim

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.


Heppenheim, den 31. August 2026

Die Wahlleiterin

für die Wahl des Kreistages

des Kreises Bergstraße

am 15. März 2026

Behrendt

Kreiswahlleiterin