Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Geflügelpest erreicht Kreis Bergstraße 


Kreis Bergstraße (kb). Vor kurzem wurde bei einem ursprünglich im Gemeindegebiet Lampertheim aufgefunden Schwan sowie bei einer am Lampertheimer Altrhein tot aufgefunden Graugans die Geflügelpest (HPAI H5N1) nachgewiesen. Die Bergsträßer Kreisverwaltung erließ daraufhin eine Allgemeinverfügung, um die Einschleppung beziehungsweise weitere Ausbreitung der Geflügelpest durch Wildvögel zu verhindern. Diese Maßnahmen sehen vor allem die Stallpflicht für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten vor. Von der Stallpflicht ist Geflügel betroffen, welches in Gewässer nahen Gebieten, in der Regel in einem Abstand von bis zu 500 m Entfernung zum Uferbereich des Rheins, sowie in dem Gemeindegebiet Lampertheim gehalten wird.

Alle Informationen zur Geflügelpest, darunter auch die Allgemeinverfügung inklusive der Risikogebiete, finden Sie auf der Kreishomepage unter: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/tiergesundheit/gefluegelpest/