Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Neue Quotenregelung für Studienplätze Humanmedizin


Kreis Bergstraße (kb). Die Auswirkungen des demographischen Wandels sind bereits jetzt in der Ärzteversorgung ländlicher Strukturräume spürbar. Um die Versorgung mit Landärztinnen und -ärzten sowie das Öffentliche Gesundheitswesen auch in ländlichen Gebieten zukünftig sicherzustellen, hat das Land Hessen zusätzliche Maßnahmen ergriffen: Seit 04. April 2022 haben Bewerberinnen und Bewerber beim zulassungsbeschränkten Fach Humanmedizin erstmalig die Möglichkeit, sich für das kommende Wintersemester 2022/23 an hessischen Universitäten über die „Doppelvorab-Quote“ für die ländliche Versorgung und für den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf einen Studienplatz zu bewerben. Das schließt unter anderem die beliebten Studienorte Frankfurt am Main, Marburg und Gießen mit ein. Von den an diesen Universitäten jährlich insgesamt rund 1000 zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden bis zu 6,5 Prozent für spätere Landärztinnen und Landärzte vergeben, die sich den Facharztqualifikationen Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder auch Kinder- und Jugendheilkunde widmen werden. Weiterhin werden bis zu 1,3 Prozent der Plätze an Studieninteressierte mit zukünftigem Tätigkeitsbereich im Öffentlichen Gesundheitswesen vergeben.

Tatsächlich läuft die Vergabe der Quotenplätze dabei anders als beispielsweise im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) ab. Der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung, der im AdH nicht selten im Einser-Bereich liegt und zum Beispiel mittels Medizinertest weiter aufgewertet werden kann, ist hier nicht ausschlaggebend. Vielmehr werden die persönliche Eignung, berufliche Vorerfahrungen, Ehrenamt und Freiwilligendienste berücksichtigt.

Auch nach erfolgtem Einschreiben an der Universität erwartet die Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner, die sich über die Vorabquoten beworben haben, ein Bonus gegenüber ihren Kommilitonen und Kommilitoninnen: Während das Medizinstudium in den Semestern vor dem ersten (von drei) Staatsexamina zumeist nur kleine Einblicke in die spätere (fach-)ärztliche Tätigkeit vorsieht und schwerpunktmäßig nur die Fächer Anatomie, Psychosoziologie, Physiologie und Biochemie behandelt, erhalten die angehenden Mediziner und Medizinerinnen über die Vorabquote ein praxisnahes studienbegleitendes Programm. Mit dem verbindlichen „Hessischen Weg“ werden die Studierenden hier schon vom ersten Semester an mit zahlreichen Praxisbezügen, Mentoring-Angeboten und Seminarveranstaltungen an ihre spätere Tätigkeit herangeführt.

Um zu gewährleisten, dass nur diejenigen einen Quotenplatz erhalten, die ernsthaftes Interesse an diesem langfristig festgelegten Berufsweg mitbringen, ist mit der Zulassung über die Quote ein öffentlich-rechtlicher Vertrag verbunden. Dieser legt unter anderem Nachweispflichten und eine zehnjährige, fachärztliche Tätigkeit im gewählten Bereich fest. Wer sich noch genauer über das Quotenprogramm informieren möchte: das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt (HLPUG) stellt ausführliche Informationen für Interessierte online zur Verfügung (https://rp-giessen.hessen.de/soziales/hlpug-hessisches-landespr%C3%BCfungs-und-untersuchungsamt-im-gesundheitswesen/studienplatzquote).

Auch der Kreis Bergstraße engagiert sich schon seit einigen Jahren in der Förderung humanmedizinischer Nachwuchskräfte und kooperiert unter anderem mit der Universität Frankfurt bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen in den ländlichen Räumen des Landkreises. Daher möchten wir gern die Gelegenheit nutzen und Personen aus unserem Landkreis aufrufen, diese neue Vergabeoption von Medizinstudienplätzen für sich zu prüfen.

Interesse geweckt? Registrierungs- und Bewerbungsschluss über das zentrale Studienplatzvergabeportal „Hochschulstart“ und die Internetpräsenz des HLPUG ist der 29.04.2022. Wir wünschen allen Interessierten am Fach Humanmedizin viel Erfolg im Bewerbungsvorgang und nach Zulassung viel Freude im Studium!