Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Zensus 2022: Jetzt geht`s los!


Kreis Bergstraße (kb). Ab dem 15. Mai 2022 wird in Deutschland ein Zensus durchgeführt. Bei dieser „Volkszählung“ werden verlässliche Bevölkerungskennzahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt erhoben – zum Beispiel zu Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft der Menschen. Auch im Kreis Bergstraße startet die Erhebung in der kommenden Woche mit den Haushaltebefragungen. Rund 300 Interviewerinnen und Interviewer werden dann bis zum 5. August zahlreichen Bergsträßerinnen und Bergsträßern einen Besuch abstatten. Rund zwölf Prozent der Bevölkerung werden im Rahmen einer Haushaltebefragung interviewt. Die betreffenden Anschriften hierfür werden durch ein Zufallsverfahren ermittelt und den Behörden vor Ort mitgeteilt. Die ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet. 

Um kriminellen Handlungen vorzubeugen, weist die Kreisverwaltung die Bergsträßerinnen und Bergsträßer auf Folgendes hin: Wurde eine Anschrift für die Befragung ausgewählt, dann kündigt eine Interviewerin beziehungsweise ein Interviewer des Kreises zunächst mit einem Brief oder einer Postkarte schriftlich ihren/seinen Besuch an. Und: Die Interviewerinnen und Interviewer werden sich bei ihrem Besuch als solche ausweisen. Der entsprechende Dienstausweis enthält unter anderem eine individuelle Dienstnummer sowie den Namen und das Geburtsdatum der beziehungsweise des Erhebungsbeauftragten. Auf der Rückseite des Ausweises befindet sich ein Dienstsiegel des Kreises Bergstraße. Der Dienstausweis ist zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Die Erhebungsbeauftragten ermitteln bei ihrem Besuch vor Ort zunächst, wie viele und welche Personen in der einzubeziehenden Wohnung beziehungsweise dem Haus wohnen. Anschließend erhalten die Personen einen Code zum Ausfüllen eines Online-Fragebogens oder einen Papier-Fragebogen. 

Zusätzlich gibt es einen weiteren Sonderbereich des Zensus 2022: Da Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, nicht vollständig über die Melderegister zu erfassen sind, wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen (wie z.B. in Studierendenwohnheimen) eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. 

Unabhängig von der Haushaltebefragung, für die der Kreis Bergstraße zuständig ist, gibt es parallel dazu eine Gebäude- und Wohnungszählung. Diese Erhebung wird vom Hessischen Statistisches Landesamt koordiniert und durchgeführt. Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die hier zu befragenden Personen erhalten einen persönlichen Brief mit entsprechenden Informationen und Kontaktmöglichkeiten für Fragen etc.. 

Die Erhebungsstelle des Kreises Bergstraße ist ausschließlich für die Haushaltebefragung zuständig und kann nur hierzu Auskunft geben.

 

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden zudem auf dem offiziellen Internetauftritt von Bund und Länder unter www.zensus2022.de

sowie zur Haushaltebefragung bei der Erhebungsstelle des Kreises:

Erhebungsstelle Bergstraße

Rudolf-Diesel-Straße 24

64625 Bensheim

Telefon: +49 (0)6251/9449113-00

Mail: zensus2022@kreis-bergstrasse.de