Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Kreis Bergstraße tritt Klima-Bündnis e.V. bei


Kreis Bergstraße (kb). Der Kreis Bergstraße ist seit Kurzem ordentliches Mitglied im Klima-Bündnis e.V. In diesem Bündnis arbeiten fast 2.000 Mitgliedskommunen in mehr als 25 europäischen Staaten, Bundesländern, Provinzen, NGOs und andere Organisationen gemeinsam aktiv daran, den Klimawandel zu bekämpfen. Das Klima-Bündnis ist das größte europäische Städtenetzwerk, das sich dem Klimaschutz verschrieben hat. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Satzungszweck wird unter anderem dadurch verwirklicht, dass Maßnahmen zur kontinuierlichen Verminderung der Treibhausgasemissionen umgesetzt beziehungsweise unterstützt und treibhausrelevante Gase und Tropenholz im kommunalen Bereich reduziert werden. Zudem wird beispielsweise der Informationsaustausch zwischen den Kommunen zum Thema Klimaschutz gestärkt, es werden gemeinsame Gutachten angestoßen und indigene Völker bei der Erhaltung des tropischen Regenwaldes und ihrer Lebensgrundlage unterstützt. 

Der Kreistag hatte im Mai beschlossen, Mitglied im Klima-Bündnis zu werden. Der Kreisausschuss hatte daraufhin einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Kreis zahlt für die Mitgliedschaft einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von rund 2.000 Euro. 

„Die Mitgliedschaft im Klimaschutz-Bündnis bringt uns in Hinblick auf das Erreichen unserer eigenen Klimaschutzziele zahlreiche Vorteile“, ist Landrat Christian Engelhardt überzeugt. „Denn damit sind wir Teil eines Städtenetzwerkes, bei dem sich jeder Einzelne dem Klimaschutz verpflichtet hat. So erhalten wir zum Beispiel zusätzliche Anregungen und lernen bewährte Praxisbeispiele kennen, können aber auch Ansätze diskutieren und unser Wissen weitergeben. Darüber hinaus finden wir auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene besser Gehör in punkto Klimaschutz – denn es gibt eine Europäische Geschäftsstelle, die sich für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzt.“ 

 

Lfd. Nr. 312 / 2022