Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Gemeinsam gegen Energiearmut: Tipps zu Prävention und Umgang


Kreis Bergstraße (kb). Steigende Energiepreise, niedrige Energiestandards im Wohnungsbestand und stagnierende Einkommen und Sozialleistungen führen unter anderem dazu, dass immer mehr Haushalte Probleme damit haben, ihre Strom- und Gasrechnung zu stemmen. Für die sogenannte „Energiearmut“ gibt es verschiedene Ursachen. Deshalb hat die psychosoziale Fachkraft auf dem Land (PauLa) des Kreises Bergstraße für die Gemeinden im Vorderen Odenwald (NOVO), Michaela Weber, in Kooperation mit Nicole Hensel von der Verbraucherzentrale Hessen und dem ersten Vorsitzenden des Seniorenbeirates Mörlenbach, Klaus-Dieter Gronau, vor Kurzem einen Vortrag rund um das Thema Energiearmut in Mörlenbach initiiert.

Hintergrund: Zur Vorbeugung der Energiearmut wurde 2020 das Projekt „Hessen bekämpft Energiearmut“ von der Verbraucherzentrale ins Leben gerufen. Ziel ist es, hessenweit Zahlungsprobleme rund um die Energierechnung anzugehen und deren Ursachen zu regulieren. Laut der Projektleiterin Nicole Hensel sind es Menschen aller Altersgruppen, jedoch insbesondere Seniorinnen und Senioren, die Stromrechnungen oder Nachzahlungen nicht mehr leisten können. Viele Betroffene haben Kummer und sind verzweifelt, weshalb eine kurzfristige Beratung ohne lange Wartezeit immer wichtiger wird. Hier möchte die Verbraucherzentrale Hessen mit ihrem Projekt ansetzen.

Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme wird von qualifizierten Beraterinnen und Beratern entschieden, welche Beratungsangebote für die Betroffenen sinnvoll erscheinen. Zu den Angeboten zählen Rechtsberatungen wie die Prüfung von Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit, Mediationen in Form von Unterstützungsleistungen hinsichtlich der Aufhebung von Versorgungssperren oder nachhaltige Energiesparberatungen.

Zudem betont Nicole Hensel die Bedeutung der aktiven Suche nach Hilfe und nennt folgende Tipps, um den Überblick über Strom und Gas-Zahlungen zu wahren:

1) Regelmäßiges Kontrollieren der Strom- und Gaszähler sowie Dokumentation der Zählerstände mithilfe von Fotos.

2) Alle Briefe der Versorger sorgsam lesen, insbesondere die Post von Energie-Discountern.

3) Wer Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhält sollte diese sofort über Abschlagserhöhungen informieren.

4) Mahnungen aus Verzweiflung auf keinen Fall unbeachtet lassen.

5) Stattdessen sofort Hilfe bei Schuldnerberatungen und der Verbraucherzentrale Hessen einholen. Wer es sich zutraut kann auch den Energieversorger direkt kontaktieren.

6) Bei Möglichkeit kann vorsorglich Geld für höhere Abschläge und Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zurückgelegt werden.

Weitere Angebote zur Vorsorge sind über die Verbraucherzentrale Hessen erhältlich. Dabei werden nicht nur kostenlose Beratungen angeboten, sondern ebenfalls Musterbriefe bereitgestellt, beispielweise für einen Anbieterwechsel, rund um Jahresrechnungen, Guthabenauszahlungen und Abschlagszahlungen sowie Preiserhöhungen.

Beratungstermine können auf der Website der Verbraucherzentrale Hessen unter https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/ oder per E-Mail an energieschuldenberatung@verbraucherzentrale-hessen.de vereinbart werden. Auch telefonisch ist der Verbraucherservice unter 06142-9419010 montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 13 Uhr sowie mittwochs von 9 bis 17 Uhr erreichbar.