Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Dorfentwicklung: Bewerbung als neuer Förderschwerpunkt jetzt möglich


Kreis Bergstraße (kb). Die hessische Dorfentwicklung ist eine feste Konstante und setzt wie kein anderes Förderangebot an den demografischen und strukturellen Veränderungen der ländlichen Räume an. „Auch viele Kommunen im Kreis Bergstraße haben von diesem Programm in den vergangenen Jahren sehr profitiert. Mit ihrem vielfältigen Förderansatz gelingt es der Dorfentwicklung, Innenentwicklung zu stärken, Ortskerne zu erhalten und zu entwickeln, bürgerschaftliches Engagement vor Ort zu unterstützen und dadurch die Wohn- und Lebensqualität in unseren Dörfern zu verbessern“, betont Landrat Christian Engelhardt. Bei der Dorfentwicklung spielt neben der Förderung von kommunalen beziehungsweise öffentlichen Gebäuden und Flächen auch die Privatförderung von Gebäuden im Ortskern eine wesentliche Rolle.

Wollen auch Sie Ihr Dorf weiterentwickeln? Für die Anerkennung als neuen Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2025 können Kommunen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Beim Bewerbungsverfahren unterstützt bei Bedarf ein Fachbüro, hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation bereit. Die Anträge können ab sofort bei der zuständigen Fach- und Förderbehörde, Dorf- und Regionalentwicklung des Kreises Bergstraße, gestellt werden. Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2025. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2025 geplant. Genauere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier:  https://www.kreis-bergstrasse.de/landkreis-politik/wirtschaft-und-netzwerke/dorf-und-regionalentwicklung/#accordion-1-0

Im Kreis Bergstraße waren in den vergangenen Jahren Bensheim, Birkenau, Lautertal, Elmshausen, Mörlenbach und Zwingenberg mit Rodau als Förderschwerpunkte im Dorfentwicklungsprogramm des Hessisches Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat anerkannt, von denen sich aktuell noch Bensheim und Mörlenbach in der Förderung befinden.

Im Bilanzierungsabgleich des Kreises Bergstraße standen bis zum Jahr 2023 für private Vorhaben insgesamt rund zwei Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, die sich aus Mitteln der EU, des Bundes, des Landes sowie aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs zusammensetzten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betrugen dabei circa sieben Millionen Euro. Bei den kommunalen Sanierungsmaßnahmen betrugen die zuwendungsfähigen Ausgaben 3,5 Millionen Euro, was einen Zuschuss von 2,4 Millionen Euro ergab. Insgesamt konnten 81 private und 49 kommunale Sanierungsmaßnehmen gefördert werden.