Kreis Bergstraße (kb). Im Kreis Bergstraße besteht seit 2013 eine Kooperationsvereinbarung mit regional zugelassenen Integrationskursträgern. Sie dient in erster Linie dazu, den Trägern die Zulassungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu erleichtern. Diese Zusammenarbeit wurde nun im Rahmen eines Treffens erneuert. Neben der Unterzeichnung der Vereinbarung fand ein Austausch zur aktuellen Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge statt, bis auf Weiteres keine weiteren Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen zu erteilen.
„Integrationskursträger sind nicht nur für den Kreis selbst, sondern auch für Zugewanderte eine wichtige Unterstützung und ein Anker. Deshalb ist uns die Zusammenarbeit mit den im Kreis Bergstraße zugelassenen Integrationskursträgern sehr wichtig“, so der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent Matthias Schimpf.
Im Kreis Bergstraße besteht die Besonderheit, dass für die Zuleitung und Koordination zu den Integrationskursen ein eigenes Sachgebiet in der Ausländerbehörde eingerichtet ist. Das Sachgebiet Integration übernimmt neben den aufenthaltsrechtlichen Aufgaben gemäß §§ 44, 44a AufenthG auch die Koordination und Zuleitung von Migrantinnen und Migranten zu den Integrationskursen. In den Integrationskursen werden Sprache, Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zudem kürzlich bekannt gegeben, dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen erteilt werden können. Als Grund nannte es finanzielle Herausforderungen. Diese neue Verfahrensweise hat insbesondere Auswirkungen auf EU-Bürgerinnen und -bürger sowie deren Angehörige, Asylbewerbende und Geflüchtete aus der Ukraine, die keine Sozialleistungen beziehen. Für diesen Personenkreis besteht derzeit keine Möglichkeit, eine Zulassung beziehungsweise einen Berechtigungsschein für die Teilnahme an einem Integrationskurs zu erhalten. Es bleibt jedoch die Möglichkeit, als Selbstzahler an einem Integrationskurs teilzunehmen.
In diesem Zusammenhang ist zudem zu betonen, dass sowohl die Ausländerbehörde als auch das Jobcenter und das Amt für Soziales weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Berechtigungs- und Verpflichtungsscheine ausstellen können. Diese Aufgabe wird von allen drei Behörden unverändert wahrgenommen. Integrationskurse finden daher weiterhin statt.
Die Integrationskursträger im Kreis Bergstraße sind der Caritasverband Darmstadt e. V., die Kreisvolkshochschule Kreis Bergstraße, der Verein Lernmobil e. V. sowie die Privatschule Kaulbach.

