Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Anpfiff für das Fußballfieber unter freiem Himmel


Kreis Bergstraße (kb). Wenn ab dem 11. Juni 2026 die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in Kanada, Mexiko und den USA angepfiffen wird, können Fans im Kreis Bergstraße die Spiele vielerorts gemeinsam auf öffentlichen Plätzen und in Biergärten verfolgen. Damit solche Public-Viewing-Veranstaltungen rechtssicher durchgeführt werden können, hat der Kreis Bergstraße eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Bensheim, Lampertheim und Viernheim. Diese Kommunen regeln dies in eigener Zuständigkeit.

„Die Fußball-Weltmeisterschaft ist ein Ereignis, das Menschen zusammenbringt und Gemeinschaft schafft. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten die Spiele gemeinsam erleben. Mit der Allgemeinverfügung schaffen wir dafür einen verlässlichen Rahmen, der sowohl das öffentliche Interesse am gemeinsamen Fußballerlebnis als auch den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt“, erklärt der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent Matthias Schimpf.

Die Allgemeinverfügung ermöglicht öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien für Live-Übertragungen der WM-Spiele täglich zwischen 8 Uhr und 24 Uhr. Hintergrund ist die erhebliche Zeitverschiebung zu den Austragungsorten, wodurch zahlreiche Spiele erst in den Abend- oder Nachtstunden deutscher Zeit stattfinden. Die Bundesregierung hat hierfür eigens die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 erlassen. Auf dieser Grundlage können die zuständigen Behörden entsprechende Ausnahmen zulassen.

Um die Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten, enthält die Allgemeinverfügung verschiedene Auflagen. So müssen etwa die geltenden Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Nach 22 Uhr soll auf die Übertragung von Interviews und Fachkommentaren im Freien verzichtet werden. Darüber hinaus sind Vuvuzelas, Gasfanfaren, Trommeln und andere besonders störende Fanartikel untersagt. Veranstalter müssen zudem eine verantwortliche Ansprechperson benennen und dafür sorgen, dass Lautsprecher möglichst von Wohnbebauungen weg ausgerichtet werden.

Die Allgemeinverfügung tritt mit Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft am 11. Juni 2026 in Kraft und endet mit Ablauf des Finaltages am 19. Juli 2026. Der vollständige Text kann auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.