Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Gut betreut von Anfang an


Kreis Bergstraße (kb). Die Arbeitslosigkeit ist im Kreis Bergstraße im Juli 2026 gestiegen. So waren 7.207 Menschen arbeitslos gemeldet, 2,33 Prozent mehr als im Juni. Allerdings 35 Personen beziehungsweise 0,49 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote ist auf 4,7 Prozent gestiegen. Vor einem Jahr lag sie ebenfalls bei 4,7 Prozent. Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 6,0 Prozent, deutschlandweit bei 6,4 Prozent.

Wenn für viele Familien im August ein neuer Lebensabschnitt beginnt und die ersten Schulranzen gepackt werden, bringt der Schulstart in diesem Jahr eine wichtige Neuerung mit sich: Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 gilt bundesweit erstmals ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der ersten Klassenstufe. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das den Anspruch bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf alle Grundschuljahrgänge ausweitet. Im Kreis Bergstraße kann dieser Anspruch bereits von Beginn an erfüllt werden, dank eines flächendeckenden Angebots an allen kreiseigenen Regel-Grundschulen, für alle vier Klassenstufen. Die Förderschulen finalisieren derzeit das Ganztagsangebot aufgrund kurzer Anmeldefristen, um allen Schülerinnen und Schüler eine verlässliche Förderung zu ermöglichen.

„Der neue Rechtsanspruch ist vor allem eine große Chance für Familien. Viele Eltern stehen täglich vor der Herausforderung, Beruf und Familienleben miteinander zu vereinbaren. Eine verlässliche Ganztagsbetreuung schafft hier echte Entlastung und gibt den Familien die Sicherheit, die sie im Alltag brauchen“, betont Landrat Christian Engelhardt. „Gleichzeitig profitieren die Kinder von zusätzlichen Bildungs-, Bewegungs- und Freizeitangeboten. Das stärkt Chancengerechtigkeit und eröffnet jedem Kind die Möglichkeit, seine Talente bestmöglich zu entwickeln.“

Der Rechtsanspruch gilt zunächst für alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden. Anspruch besteht auf eine Förderung von insgesamt acht Stunden an allen fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Grundsätzlich umfasst der Anspruch auch Ferienzeiten, die Länder können jedoch Schließzeiten von bis zu vier Wochen pro Jahr vorsehen. Wichtig ist außerdem: Der Rechtsanspruch bedeutet keine Verpflichtung. Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten.

„Dass wir den Rechtsanspruch unmittelbar zum Start vollständig erfüllen können, ist das Ergebnis einer langfristigen und vorausschauenden Planung. Gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden, den Schulen sowie den Betreuungsträgern haben wir frühzeitig die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Darauf können wir stolz sein“, erklärt Landrat Christian Engelhardt. „Unser Ziel war nie, lediglich gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Wir wollten ein Angebot schaffen, das Familien wirklich hilft und Kindern beste Entwicklungsmöglichkeiten bietet.“

Mit den Ganztagsangeboten sollen Kinder nicht nur zuverlässig betreut werden. Sie erhalten zusätzliche Möglichkeiten zum Lernen, zur individuellen Förderung sowie für Sport, Kreativität und soziale Erfahrungen. Gleichzeitig trägt der Rechtsanspruch dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern und damit auch die Fachkräftesicherung zu unterstützen.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung sowie zur Schulkindbetreuung im Kreis Bergstraße finden Interessierte unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/bildung-und-schule/schulkindbetreuung/.