Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund
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Mit individueller Unterstützung zum beruflichen Neustart


Kreis Bergstraße (kb). Die Arbeitslosigkeit ist im Kreis Bergstraße im Oktober 2026 gesunken. So waren 6.899 Menschen arbeitslos gemeldet und damit 1,7 Prozent weniger als im September dieses Jahres, aber 1,6 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 4,5 Prozent und lag mit 0,1 Prozentpunkten unter dem Vormonatsniveau. Vor einem Jahr lag sie ebenfalls bei 4,5 Prozent. Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 5,9 Prozent, deutschlandweit bei 6,3 Prozent. 

Hinter den Arbeitslosenzahlen stehen Menschen mit unterschiedlichen Lebenssituationen und Herausforderungen. Nicht immer ist der Weg zurück ins Berufsleben einfach, insbesondere dann, wenn familiäre Verpflichtungen, gesundheitliche Einschränkungen oder die Pflege von Angehörigen eine Ausbildung oder Beschäftigung in Vollzeit erschweren. Um auch diesen Menschen berufliche Perspektiven zu eröffnen, bietet der Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- die Maßnahme „Vorbereitung zur Teilzeitausbildung“ in Heppenheim an. Diese unterstützt die Teilnehmenden dabei, sich beruflich zu orientieren, vorhandene Kenntnisse aufzufrischen und den Weg in eine Ausbildung oder Beschäftigung zu finden. 

„Jeder Mensch sollte die Chance haben, seine berufliche Zukunft selbst bestimmt zu gestalten, unabhängig davon, ob er Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder mit gesundheitlichen Einschränkungen lebt. Eine Ausbildung in Teilzeit kann dabei eine wichtige Tür in die Arbeitswelt öffnen. Mit der gezielten Vorbereitung und individuellen Begleitung helfen wir den Teilnehmenden, Hürden abzubauen und neue Perspektiven zu entwickeln. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass sich diese Unterstützung auszahlt“, betont die Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernentin Angelika Beckenbach. 

Durchgeführt wird die sechsmonatige Maßnahme von der Sprache & Bildung GmbH im Auftrag von Neue Wege. Finanziert wird das Angebot aus Mitteln des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets (AQB) des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Die Maßnahme findet in Teilzeit statt und richtet sich insbesondere an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, denen aufgrund ihrer familiären Situation eine Ausbildung in Vollzeit nicht möglich ist. 

Um die Teilnehmenden bestmöglich auf den Einstieg ins Berufsleben vorzubereiten, kombiniert das Angebot Gruppenschulungen mit Einzelcoachings und sozialpädagogischer Unterstützung. Auf dem Programm stehen unter anderem die Auffrischung von Deutsch- und Mathematikkenntnissen, Arbeits- und Sozialrecht, der Umgang mit digitalen Medien sowie Lernmethoden und wichtige Schlüsselkompetenzen. Auch Kommunikation, Krisen- und Zeitmanagement, Berufsorientierung und Bewerbungstraining sind Bestandteil der Maßnahme. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden bei Bedarf Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse. 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der persönlichen Begleitung: Die Coaches helfen beispielsweise beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen, bereiten auf Vorstellungsgespräche vor und unterstützen bei der Suche nach Praktikumsplätzen sowie beim Kontakt zu Arbeitgebern, Berufsschulen und Behörden. Auch Fragen zur Kinderbetreuung oder zu weiteren sozialen Unterstützungsangeboten werden bei Bedarf aufgegriffen. 

Wie erfolgreich diese individuelle Förderung sein kann, zeigt der Maßnahmedurchlauf vom 4. November 2025 bis zum 30. April 2026. Insgesamt nahmen 14 Personen teil, darunter elf Frauen und drei Männer. Neun Teilnehmende waren alleinerziehend, zwölf verfügten über keinen Berufsabschluss und bei ebenfalls zwölf Personen bestanden Betreuungsprobleme bei Kindern oder Angehörigen. Trotz dieser Herausforderungen konnten vier Teilnehmende eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, zwei weitere wurden in eine Ausbildung vermittelt. Eine Person wechselte in eine Anschlussmaßnahme zur weiteren Qualifizierung. Damit lag die Vermittlungsquote in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei 50 Prozent der statistikrelevanten Teilnehmenden und übertraf das vorgegebene Ziel von 30 Prozent deutlich. Auch die Gesamtbilanz der bislang vier durchgeführten Staffeln fällt positiv aus: Von insgesamt 55 registrierten Teilnehmenden konnten sieben Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und sechs in eine Ausbildung vermittelt werden. Weitere Teilnehmende fanden den Weg in eine geringfügige Beschäftigung oder eine Anschlussmaßnahme. 

Neben der beruflichen Vorbereitung geht es bei der Maßnahme auch darum, persönliche Hindernisse auf dem Weg in den Arbeitsmarkt abzubauen. Denn häufig erschweren mehrere Faktoren gleichzeitig die berufliche Integration. Dazu zählen etwa fehlende oder nicht anerkannte Schul- und Berufsabschlüsse, eingeschränkte Sprachkenntnisse, fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, geringe Mobilität sowie gesundheitliche oder psychische Belastungen. Durch die engmaschige Begleitung und praktische Erfahrungen, etwa im Rahmen von Praktika oder Probearbeit, können die Teilnehmenden verschiedene Berufsfelder kennenlernen und realistische Zukunftsperspektiven entwickeln. Gleichzeitig erhalten Arbeitgeber und Berufsschulen die Möglichkeit, potenzielle Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig kennenzulernen. 

Dass dieser Ansatz gut ankommt, zeigt auch das positive Feedback der Teilnehmenden. Besonders geschätzt wurden die individuelle Betreuung, die praxisnahe Vermittlung der Inhalte, die wertschätzende Atmosphäre und die Unterstützung bei persönlichen Anliegen.

Eine Herausforderung bleibt allerdings die begrenzte Zahl an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen in Teilzeit. Auch fehlende Schulabschlüsse, geringe Sprachkenntnisse, wenig Berufserfahrung und eingeschränkte zeitliche oder räumliche Möglichkeiten erschweren oftmals den Einstieg. Die Maßnahme trägt dazu bei, diese Hürden schrittweise abzubauen und gemeinsam mit den Teilnehmenden passende berufliche Perspektiven zu entwickeln. 

Die Teilnahme an der Maßnahme erfolgt für Kundinnen und Kunden des Kommunalen Jobcenters durch Zuweisung im Rahmen eines Kooperationsplans. Interessierte können sich an ihre zuständige Fallmanagerin oder ihren zuständigen Fallmanager wenden.

 

Lfd. Nr. 303 / 2026