Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Leistungsbeschreibung
Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Fahrzeugs, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt für:
- Pkw
- Lkw
- Motorrad
- Kraftomnibusse
- Anhänger
Halterdaten ändern sich, wenn Sie Ihren Namen ändern, zum Beispiel, wenn Sie heiraten. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.
Fahrzeugdaten beziehungsweise technische Daten, ändern sich zum Beispiel bei:
- Änderung der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen
- neue Zulassungspapiere und
- bei einem Kennzeichenwechsel neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.
Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.
Spezielle Hinweise für Kreis BergstraßeWelche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung oder aktueller Meldebescheinigung)
- Bei ausländischen Mitbürgern: ausländischer Pass und Meldebestätigung bzw. aktuelle Meldebescheinigung
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Eine Ausweiskopie vom Halter mit aktuellem Datum und Originalunterschrift wird akzeptiert.
Bei Namensänderung des Halters ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mitzubringen.
Bei Adressänderung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht nötig.Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für Kreis BergstraßeDie neue Anschrift muss nicht in die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) eingetragen werden.
Anträge / Formulare