Ein großer und fünf kleine Würfel liegen auf Münzstapeln. Auf dem großen Würfel steht "Fördermittel" auf den anderen Würfeln sind verschiedene Piktogramme.

L/M

L/M

Mitteilungspflichten

Der Zuwendungsempfänger hat regelmäßig als Auflage der Förderung gewisse Mitteilungspflichten gegenüber der Bewilligungsstelle zu erfüllen. So soll sichergestellt werden, dass die Bewilligungsstelle rechtzeitig über wichtige Änderungen (beispielsweise am Finanzierungsplans, hinsichtlich des Zuwendungszwecks oder über nicht verbrauchte Mittel) informiert wird, und dann hierauf entsprechend steuernd eingreifen kann (z.B. durch die Ausstellung eines Änderungsbescheids).


Mittelanforderung

siehe Anforderungsverfahren