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Fehlbedarfsfinanzierung
Die Fehlbedarfsfinanzierung deckt nur den Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, den der Antragsteller nicht selbst aufbringen oder durch Drittmittel decken kann. Das bedeutet, dass die Zuwendung erst in Anspruch genommen werden darf, wenn die vorgesehenen Eigenmittel und ggf. Drittmittel verbraucht sind. Auch bei dieser Art der Förderung wird regelmäßig eine maximale Förderhöhe festgelegt. Im Projektverlauf erzielte Einsparungen oder auch im Vorfeld der Projektdurchführung nicht erwartete Mehreinnahmen führen dazu, dass die Zuwendung um die volle Höhe der Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen verringert
Festbetragsfinanzierung
Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Zuwendung in Form eines festen Betrages. Im Projektverlauf erzielte Einsparungen führen zu keiner Änderung der Zuwendung, solange die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unter den Festbetrag fallen. Die Festbetragsfinanzierung dient der Verwaltungsvereinfachung und kommt häufig bei geringen Förderhöhen zur Anwendung.
Finanzierungsart
Hinsichtlich der Finanzierungsart werden bei Zuwendungen die Teilfinanzierung und die Vollfinanzierung unterschieden. Die Teilfinanzierung wiederum lässt sich weiter in die Anteilsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung und Festbetragsfinanzierung unterteilen.
Finanzierungsform
Die Finanzierungsform legt fest ob, die Zuwendung unbedingt rückzahlbar (z.B. Darlehen), bedingt rückzahlbar (z.B. Rückzahlung der Zuwendung nur im Erfolgsfall) oder nicht rückzahlbar (Zuwendung muss nicht zurückgezahlt werden, wenn zweckentsprechend verwendet) bewilligt wird.
Finanzierungsplan
Ein Finanzierungsplan (manchmal auch: Ausgaben- oder Kostenplan) muss bei Förderanträgen regelmäßig eingereicht werden. Für eine Bewilligung ist der Finanzierungsplan die finanzielle Basis, er wird Bestandteil des Zuwendungsbescheides und ist somit verbindlich. Im Finanzierungsplan werden erstens die mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und zweitens die Finanzierung der Ausgaben (Einnahmenseite) des Förderprojektes aufgelistet. Die Ausgabenseite und die Einnahmenseite des Finanzierungsplans müssen sich insgesamt ausgleichen. Nur die Ausgabepositionen (= Einzelansätze), die im Kosten- und Finanzierungsplan stehen, können später auch gefördert werden. Die Einzelansätze dürfen in der Regel bei der Projektdurchführung bis zu einem gewissen Anteil überschritten werden (bei Bundesförderungen etwa um bis zu 20 %), soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabepositionen ausgeglichen werden kann.
Finanzkontrolle/Prüfungsrechte
Bundes- und Landesrechnungshöfe haben die Finanzkontrolle über alle mit der Bewirtschaftung von Zuwendungsmitteln (Bundes- und Landesmittel) in Zusammenhang stehenden finanzwirksamen Maßnahmen und Entscheidungen des Zuwendungsgebers. Darüber hinaus sind die Rechnungshöfe berechtigt, auch bei Zuwendungsempfängern zu prüfen (Erhebungsrecht). Den Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, die der jeweilige zu prüfende Zuwendungsgeber dem Rechnungshof unterliegt, unterliegen ebenfalls die Empfänger der Zuwendungen.
Förderfähige Ausgaben
siehe zuwendungsfähige Ausgaben
Förderrichtlinie
Förderrichtlinien sind Verwaltungsvorschriften und oftmals die Grundlage für die Antragstellung und die Prüfung der Anträge bei Zuwendungen. Sie regeln Details zur Beantragung, zum Auswahlverfahren, zu den Förderbedingungen und für den Nachweis. Diese grundlegenden Informationen müssen Antragsteller beachten. Aus Förderrichtlinien können Antragsteller unmittelbar keinen Rechtsanspruch auf die Förderung herleiten, sie führen jedoch zu einer Selbstbindung der Verwaltung bei der Ausübung ihres Ermessens.
Förderwürdigkeit
Bei einigen Förderprogrammen kann neben der grundsätzlichen Förderfähigkeit (formelle, inhaltlich-materielle und finanzielle Überprüfung des Antrags) auch die Förderwürdigkeit dafür entscheidend sein, ob ein Antrag bewilligt wird oder nicht. Die Förderwürdigkeit bewertet also das Qualitätsniveau der Projekte und des zu erreichenden Zuwendungszwecks (z.B. über eine Bewertungsmatrix) und priorisiert die Anträge dementsprechend.