Ein großer und fünf kleine Würfel liegen auf Münzstapeln. Auf dem großen Würfel steht "Fördermittel" auf den anderen Würfeln sind verschiedene Piktogramme.

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Deckungsmittel

Unter dem Oberbegriff Deckungsmittel werden Eigenmittel, sonstige Mittel des Zuwendungsempfängers und Drittmittel zusammengefasst.


De-minimis-Beihilfe

Eine De-minimis-Beihilfe ist eine Beihilfe, deren Betrag als geringfügig anzusehen ist (derzeit in der Regel aufsummiert nicht mehr als 200.000 Euro in drei Jahren). Aufgrund der Annahme ihrer Unerheblichkeit für den Wettbewerb, ist diese Beihilfe erlaubt und auch nicht durch die EU Kommission genehmigungspflichtig.


Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)

In Bezug auf Beihilfen gibt es den Sonderfall der sogenannten „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse - DAWI". Darunter werden Bei DAWI handelt es sich um wirtschaftliche Tätigkeiten, die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden, wobei bei der Erbringung der Tätigkeiten ein Marktversagen zu beobachten sein muss. Als Beispiel kann der soziale Wohnungsbau angeführt werden. Erhält ein Unternehmen von der öffentlichen Hand für die Übernahme dieser Dienstleistungen einen Ausgleich, so wird dieser je nach Ausgestaltung entweder nicht als Beihilfe gesehen oder er braucht nicht notifiziert zu werden oder er ist durch die EU-Kommission genehmigungsfähig.


Doppelförderung

siehe Kumulierung


Drittmittel

Drittmittel sind Mittel in Zusammenhang mit dem zu fördernden Zweck, die nicht vom Zuwendungsempfänger selbst stammen (siehe Eigenmittel). Drittmittel können beispielsweise aus Zuwendungen durch andere Fördergeber stammen. Zu den Drittmitteln werden manchmal auch zweckgebundene Spenden Dritter gezählt.