Ein großer und fünf kleine Würfel liegen auf Münzstapeln. Auf dem großen Würfel steht "Fördermittel" auf den anderen Würfeln sind verschiedene Piktogramme.

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Sachausgaben

Zu den Sachausgaben gehören alle direkt bei der Durchführung eines Förderprojekts anfallenden Ausgaben, welche nicht Personalausgaben sind - beispielsweise Verbrauchsmaterialien, Veranstaltungsausgaben, Raummieten, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten, Dienstleistungen oder Honorare.


Sachbericht

Ein Sachbericht ist in der Regel als Teil des Verwendungsnachweises vorzulegen. Mit dem Sachbericht wird das erzielte fachliche Ergebnis der geförderten Maßnahme textlich dargestellt. Der Sachbericht soll insbesondere auf die geleistete Arbeit zur Erreichung der Ziele und gegebenenfalls auf Abweichungen vom ursprünglichen Antrag eingehen. Daneben muss im Sachbericht meist auch auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises eingegangen werden.


Sonstige Mittel

Sonstige Mittel des Zuwendungsempfängers sind Einnahmen, die der Zuwendungsempfänger bei der Durchführung der geförderten Maßnahme erzielt (z.B. Teilnahmegebühren).


Sparsamkeit

siehe Wirtschaftlichkeit


Subsidiarität

Der Grundsatz der Subsidiarität besagt, dass eine Zuwendung stets nachrangig gewährt wird, d.h. wenn Eigenmittel, Drittmittel oder sonstige Mittel für das Projekt nicht ausreichen. Der Zuwendungsempfänger nimmt nämlich eigene Aufgaben wahr, die vorrangig aus eigenen Mitteln zu finanzieren sind.


Subventionen

siehe Beihilfen


Subventionsbetrug

Für Zuwendungen, die strafrechtlich unter den Subventionsbegriff fallen (dies sind alle Zuwendungen, die Betrieben und Unternehmen zur Förderung der Wirtschaft gewährt werden), gelten in Deutschland die Regelungen zum Subventionsbetrug aus § 264 StGB. Demnach sind bereits Täuschungshandlungen bei der Beantragung von Zuwendungen strafbar, sogar bei nur leichtfertig unrichtigen Angaben.