Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

2. Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar. Hier: Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz


Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region Rhein-Neckar über die

2. Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar

Hier: Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz

 

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am
27. Juni 2025 die Durchführung der 2. Anhörung und der 2. Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen.

Die erneute Beteiligung bezieht sich auf die gegenüber der 1. Offenlage geänderten Planinhalte. Die der erneuten Beteiligung nicht zugänglichen Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind in der Raumnutzungskarte entsprechend als solche gekennzeichnet.  

Nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 4 S. 4 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (über Verweis aus Art. 5 Abs.1 S.1 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet) ist der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht erneut öffentlich auszulegen. Die erneute Offenlage wird nach § 9 Abs. 3 S. 2 Raumordnungsgesetz auf 4 Wochen verkürzt.

Die Planunterlagen werden vom 15. Juli 2025 bis einschließlich 11. August 2025 an folgenden Stellen ausgelegt und können dort während der genannten Zeiten eingesehen werden:

in den Diensträumen

  • des Landratsamtes Kreis Bergstraße, Bürgerbüro; Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim; Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15:30 Uhr; Do 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00-18:00 Uhr; Fr 8.00 - 12.00 Uhr (Bitte jeweils bis spätestens 15 Minuten vor den Schließzeiten erscheinen)

und

  • des Verbandes Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich, Mo - Do 8:30-16:00 Uhr; Fr 8:30-13:00 Uhr

Außerdem werden die Unterlagen im Internet unter https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/teilregionalplan-photovoltaik/ zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Im Sinne der Digitalisierung und Vereinfachung werden die Planunterlagen auch über eine Online-Beteiligungsplattform des Verbandes Region Rhein-Neckar unter https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-photovoltaik2 bereitgestellt. Auf dieser Beteiligungsplattform können Anregungen unmittelbar im System erstellt und abgegeben werden.

Anregungen zu den gegenüber der 1. Offenlage geänderten Teilen des Planentwurfs können bis zu 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 25. August 2025)

dem Verband Region Rhein-Neckar
- schriftlich an: Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder

- elektronisch an: Photovoltaik.Beteiligung@vrrn.de oder

- über die oben genannte Online-Beteiligungsplattform

vorgebracht werden.

Nach Ablauf der Frist sind alle Anregungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 Raumordnungsgesetz).

Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Datenschutzhinweis:

Die im Verfahren zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Staatsvertrag Rhein-Neckar unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu und zu den Rechten nach Art. 15 ff DSGVO finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Verbandes Region Rhein-Neckar unter www.planungsregion.m-r-n.com/regionalplan-datenschutz

 

Verband Region Rhein-Neckar

Mannheim, den 04.07.2025

 

gez. Stefan Dallinger

Verbandsvorsitzender