Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme

  • Leistungsbeschreibung

    Die vorübergehende oder dauerhafte Haltung von bestimmten Tieren ist verschiedenen Stellen im Vorfeld anzuzeigen. Dies ist wichtig, um im Falle des Ausbruchs von Tierseuchen die Tierhaltungen in der Umgebung schnell identifizieren zu können. Wer die Tierhaltung nicht anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Anzeige hat beim zuständigen Veterinäramt , beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) in Alsfeld und bei der Hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden zu erfolgen.