Kfz-Kennzeichen ersetzen wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind, sind Sie verpflichtet, am Fahrzeug neue Schilder anbringen zu lassen.

    Wenn sich eine Stempelplakette und/­oder die HU-Plakette vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass jeweils eine neue Plakette auf den Kennzeichenschildern angebracht wird.

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung, d. h. die Vergabe eines neuen Kennzeichens, notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
    • Falls das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss, zusätzlich die Prüfbescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU).

    Wenn die Kennzeichenschilder gestohlen wurden oder verlorengegangen sind:

    • Die o. g. Unterlagen und
    • zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/­Reisepass ausweisen können.

    Wichtige Hinweise:

    • Bei Verlust des Kennzeichens ist grundsätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Fahrzeughalter erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht zwingend zur Niederschrift bei der Zulassungsbehörde abzugeben ist. Eidesstattliche Versicherungen sind auch dann anzuerkennen, wenn sie
    • vom Fahrzeughalter verfasst wurden und
    • den Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung genügen (in etwa: "Ich erkläre an Eides statt, dass .... und bin mir der Konsequenzen einer falschen eidesstattlichen Versicherung bewusst").

    Bei Diebstahl eines Kennzeichenschildes (oder der Kennzeichenschilder) ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung entbehrlich, wenn eine entsprechende Bestätigung der Polizei, dass der Diebstahl angezeigt wurde, vorgelegt wird.

    Bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss der Erziehungsberechtigte die Eidesstaatliche Versicherung abgeben
    Um eine solche Erklärung abgeben zu können, muss bei Verlust von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichenschildern -immer der Halter persönlich vorsprechen -der Halter ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorlegen.
    Bei Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern muss -bei Verlust von nur einem Kennzeichenschild das verbliebene Kennzeichenschild vorgelegt werden -Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vorgelegt werden, da das Fahrzeug ein anderes Kennzeichen zugeteilt bekommt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt die Gebühr für die Abgabe einer Versicherung an Eides statt 30,70 €, die vom Kunden vor Ort bei der Zulassungsbehörde zusätzlich zu anderen Gebühren für die Ersatzausstellung von Fahrzeugdokumenten/Kennzeichen, etc. zu zahlen sind.

  • Bemerkungen

    Zur Legitimation wird auch eine Kopie eines gültigen Ausweises akzeptiert.

    Bei Verlust eines Kennzeichenschildes muss durch den Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verlust abgegeben werden.

    Bei Bevollmächtigung (nicht möglich bei Verlust eines Kennzeichenschildes) verwenden Sie bitte die Vollmacht des Zulassungsantrages unter www.kreis-bergstrasse.de (es muss neben dem Ausweis des Bevollmächtigten auch ein Ausweis des Fahrzeughalters vorgelegt werden).

    Wird ein kreisfremdes Kennzeichen in den Kreis Bergstraße mitgenommen (Kennzeichenmitnahme innerhalb Deutschlands) und muss danach ein beschädigtes Kennzeichenschild ersetzt werden, kann die Zulassungsbehörde des Kreises Bergstraße bei Vorlage des beschädigten Kennzeichenschildes auf einem neuen, kreisfremden Kennzeichenschild die erforderlichen Plaketten anbringen. Dies kann auch mittels Bevollmächtigung erledigt werden.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende