Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

„Wir werden gemeinsam für eine bessere Trasse kämpfen!“


Symbolbild: Landrat Christian Engelhardt mit Mitarbeitenden der Kreisverwaltung bei einer Sitzung des Arbeitskreises „Eisenbahntrassenführung auf Bergsträßer Gemarkungen“ in 2018.
Symbolbild: Landrat Christian Engelhardt mit Mitarbeitenden der Kreisverwaltung bei einer Sitzung des Arbeitskreises „Eisenbahntrassenführung auf Bergsträßer Gemarkungen“ in 2018.


Kreis Bergstraße (kb). In einer Zusammenkunft per Video-Konferenz hat der Arbeitskreis „Eisenbahntrassenführung auf Bergsträßer Gemarkungen“ am Mittwoch (26.11.2020) die kürzlich von der Bahn vorgestellten Ergebnisse des großräumigen Variantenvergleichs für die Neubaustrecke zwischen Frankfurt und Mannheim diskutiert.

Im Rahmen des Variantenvergleichs wurden insgesamt zehn Varianten unter umweltfachlichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit insgesamt 40 Bewertungskriterien geprüft. Auf Basis der Bewertungsergebnisse entschied sich die Bahn für Variante II.b als Vorzugsvariante. Diese ist somit die Antragsvariante für das anstehende Planfeststellungsverfahren.

Dies bedeutet, dass Teile der so genannten Bergsträßer Konsenstrasse, welche bereits im Jahr 2008 entwickelt wurde, nicht komplett von der Bahn übernommen werden. Insbesondere der Schutz der Menschen in Langwaden, Einhausen und Lorsch sowie der Schutz des Lampertheimer und des Lorscher Waldes ist damit aus Sicht des Arbeitskreises und der Kreisverwaltung nicht gewährleistet und kann nicht akzeptiert werden. Zudem enthalten die bisherigen Ausführungen der Bahn keine Angaben zur Realisierung eines verbesserten Lärmschutzes an den Bestandsstrecken. Auch wurden die prognostizierten Auswirkungen einer Verlagerung von Güterverkehrsanteilen auf die Riedbahn in Bezug auf die dortigen Nahverkehrskapazitäten im Rahmen des Variantenvergleichs nicht berücksichtigt.

Der Kreis kommt gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Eisenbahntrassenführung auf Bergsträßer Gemarkung“ bezüglich der Qualitäten und der genauen Ausführung der Vorzugsvariante zu folgendem Ergebnis: Der Kreis hält weiter am Bergsträßer Konsens fest und bekräftigt die dort für die Strecke von Langwaden bis Lorsch festgehaltenen Forderungen, die von der Region gemeinsam schon seit über einem Jahrzehnt vertreten werden!

Landrat Christian Engelhardt betont, dass der Kreis grundsätzlich das Erfordernis einer weiteren Bahnstrecke akzeptiere. Die Gleise durch den Kreis seien an der Kapazitätsgrenze und die Verlagerung von Güter- und Personenverkehr auf die Schiene sei wichtig. Mit der Konsenstrasse habe die Region deshalb einen Vorschlag an die Bahn gemacht, der von der Bahn leider nur zum Teil angenommen worden sei. Dies wolle der Arbeitskreis nicht akzeptieren:

Die lagemäßige Abweichung der Vorzugsvariante II.b von der Kreisgrenze nach Lorsch wird nur akzeptiert, wenn diese funktional die Forderungen der Konsenstrasse erfüllt. „Dies ist nur durch eine durchgängige Tunnellösung zu erreichen“, hebt Landrat Christian Engelhardt hervor. „Zum Schutz des Lorscher und Lampertheimer Waldes fordern wir daher eine bergmännische Tunnellösung.“ An allen Bestandsstrecken müssen zudem Lärmschutzmaßnahmen mindestens im Standard einer Neubaustrecke installiert werden, so Engelhardt. Denn es dürfe zu keiner Neuverlärmung von Siedlungsbereichen kommen. Des Weiteren müsse ein Projektbeirat eingerichtet werden, dessen Gründung der Landrat bereits 2016 angeregt hatte.

„Bei der Bahnstrecke durch den Kreis handelt es sich um ein Jahrhundertprojekt. Entsprechend stark werden wir gemeinsam im weiteren Verfahren kämpfen, um die bestmögliche Trassenführung für uns zu erreichen!“ so Engelhardt.

Abschließend teilte Engelhardt in der Sitzung mit, dass er dem Kreis vorschlagen werde, die Städte und Gemeinden bei einer möglichen Klage zu unterstützen: „Der Kreis und auch ich persönlich werden gemeinsam mit den betroffenen Kommunen für einen optimalen Verlauf der Trasse kämpfen – notfalls vor Gericht. Wir werden keine Möglichkeit außer Acht lassen, die uns und unseren Interessen ausreichend Gewicht verleiht!“

Diese Forderungen werden dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend der Bahn für die parlamentarische Beschlussfassung an das BMVI weitergegeben. Übergesetzliche Forderungen können aufgrund der Mehrkosten nicht von der Bahn entschieden werden. Daher liegt die Entscheidung letztlich beim Bund.

Information zum Arbeitskreis:

Zum Arbeitskreis gehören neben dem Kreis Bergstraße die Städte Bensheim, Bürstadt, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim, Zwingenberg, Gemeinden Biblis, Einhausen, Groß-Rohrheim, BUND (Hessen), Bürgerinitiative „Lebensraum vor ICE-Trasse (BlLA), Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, NABU (Hessen, Bergstraße, Lampertheim), Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost, Verband Hessischer Fischer e.V., Anerkannte Umweltvereinigung Verein Mensch vor Verkehr sowie der Verein Hepbrum e.V.