Ein Baum wächst aus einem kleinen Erdhaufen auf einer blauen Computerplatine.

2024: PV-Stromspeicher

Förderprogramm 2024: PV-Stromspeicher

Der Kreis Bergstraße stärkte auch im letzten Jahr wieder den Ausbau erneuerbarer Energien mit seiner neuen Richtlinie zur Förderung von PV-Stromspeicherung im Kreisgebiet. Mit insgesamt 200.000 Euro sah die neue Richtlinie vor die Speicherkapazität weiter auszubauen und die Menge von bisher selbsterzeugtem aber überschüssigem Strom zu erhöhen und selbst nutzbar zu machen anstatt ihn ins Netz zu speisen. Das Hauptziel des Programms war hierbei Anreize für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ihren Anteil an der Eigennutzung von selbst erzeugtem Solarstrom zu erhöhen und indirekt den Ausbau von erneuerbaren Energien zu steigern. Gleichzeitig sollte zudem der Energieverbrauch im Kreis Bergstraße, insbesondere aus fossilen Energieträgern, gesenkt und der Schadstoffausstoß verringert werden. 

Folgende Szenarien für Stromspeicher wurden im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützt:

•         Neuanschaffung mit einer Kapazität von mindestens 3 kWh

•         Erweiterung der bereits vorhandenen Kapazität um mindestens 3 kWh

Die Förderung betrug für Stromspeicher mit einer Größe ab drei Kilowattstunden je 180 Euro pro kWh und war bis 3.000 Euro pro Antrag gedeckelt, wobei maximal nur bis zu 50% der Kosten für die Maßnahme seitens des Kreises übernommen wurden. Voraussetzung war eine bereits vorhandene bzw. im Zuge der Speicherförderung neuerrichtete PV-Anlage mit einer Mindestleistung von 2 kWp.  Speicher für Balkonkraftwerke wurden seitens des Kreises nicht bezuschusst.

Anträge mussten spätestens bis einschließlich 31.12.2024 unter klimaschutz@kreis-bergstrasse.de eingegangen sein. Da der Fördertopf von 200.000 € bereits vorher erschöpft war, konnten nach dem 30.07.2024 keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden. Dieser vorzeitige Antragsannahmestopp wurde rechtzeitig auf dieser Homepage bekanntgegeben. Zudem wurde bereits mehrere Tage zuvor die prozentuelle noch verfügbare Höhe des Fördertopfs an dieser Stelle aktualisiert. Es galt zudem das Windhund-Prinzip, welches besagt, dass sich die Reihenfolge nach dem Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen ergibt. Für unvollständige Anträge wurde kein Förderbetrag geblockt. Eine vorzeitige Beauftragung bzw. Bestellung oder vorzeitiger Kauf des zu fördernden Speichers bzw. der Speichererweiterung vor Erhalt des Zuwendungsbescheid war förderschädlich und wird generell seitens des Kreises nicht bezuschusst. Die dem Antragsformular beizufügenden Angebotskopie musste die Kosten für den Speicher und Angaben zur Kapazität aufweisen. Komplettangebote aus PV-Anlage und Speicher, die lediglich einen Paketpreis ausweisen, wurden daher nicht berücksichtigt.

Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Formulare zum Förderprogramm. Das Bevollmächtigungsformular Anlage 1 sowie das Antragsformular Anlage 2 wurden der Richtlinie entnommen, um weitere Beantragungen zu vermeiden. Somit kann den Antragstellenden aus 2024 weiterhin Zugriff auf die wichtigsten Vordrucke und Unterlagen gewährt werden, sollten sie diese nicht (mehr) abgespeichert haben. Weitere Informationen und Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen sind zudem sowohl in der Anlage 5 der Richtlinie beigefügt als auch im Einzeldokument zum Downloaden bereitgestellt.

Der Fördertopf wurde am 30.07.2024 am Vormittag ausgeschöpft . Es zählten nur die vollständig eingereichten Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt den beschriebenen Anforderungen (alle geforderten Unterlagen, Preis- und Kapazitätsausweisung Speicher, ggf. Registrierungsbestätigung(en) und Vollmacht, etc.) entsprachen. Das Datum der vollständigen Einreichung war hierbei entscheidend für das Windhund-Prinzip. Damit auch weiterhin die relevanten Informationen der Richtlinie online verfügbar bleiben können, wurden die Antragsformulare aus dieser entnommen.

Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger bei Ihren Unternehmungen im Bereich Nachhaltigkeit unterstützen. Hierfür erarbeitet das Klimaschutzteam kontinuierlich Vorschläge und prüft Ideen auf Umsetzung. Im Falle von Förderprogrammen muss zunächst aber die Finanzierung gesichert sein, sodass ein solches frühestens ab Genehmigung des entsprechenden Jahreshauhalts entwickelt werden kann. Wir bitten Sie daher von Anfragen bezüglich neuer Förderprogramme abzusehen. Die aktuellsten Informationen zu unseren Förderprogrammen im Bereich Nachhaltigkeit finden Sie auf dieser Seite. Zudem halten wir die Bürgerinnen und Bürger des Kreises sowohl über Pressemitteilungen als auch in unseren Social-Media-Kanälen auf dem aktuellsten Stand. Die lokalen Zeitungen greifen veröffentlichte Informationen in der Regel auch auf und berichten zeitnah entsprechend darüber.  Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der notwendigen Priorisierung können wir für das Jahr 2025 leider kein Förderprogramm anbieten. Wir hoffen, dass es 2026 wieder besser aussieht. Wir gehen davon aus, dass wir zum Inhalt eines womöglich neuen Programms erst ab Mitte Juli 2026 verlässliche Aussagen machen können, weshalb Anfragen diesbezüglich vorher nicht beantwortet werden können.  Vielen Dank für Ihr Verständnis. (Stand 17.07.2025)

Hinweis: Wir bitten Sie Fragen zum Förderprogramm, welche über die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen hinausgehen, ausschließlich per E-Mail an klimaschutz@kreis-bergstrasse.de zu stellen. Der Eingang von Verwendungsnachweisen wird generell nicht bestätigt, sofern eine Bearbeitung innerhalb von drei Wochen als realistisch eingestuft wird. Bei längerer Bearbeitungszeit werden Sie per E-Mail informiert. Nach positiver Prüfung erhalten Sie ohne weitere Benachrichtigung die Auszahlung auf Ihr Konto. Sollten Sie daher innerhalb von sechs Wochen nach Einreichung Ihrer Unterlagen bzw. Nachreichung von Korrekturen weder eine Rückmeldung noch Gutschrift auf Ihrem Konto erhalten haben, dürfen Sie uns gerne darüber in Kenntnis setzen. Vielen Dank für Ihr effizientes Mitwirken.


Kontakt

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Klimaschutz im Kreis Bergstraße sind:

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