FAQ´s Gesundheitsamt

FAQ´s des Gesundheitsamtes


Infektionsschutz und Umwelthygiene

  • Was ist eine meldepflichtige Krankheit?

    Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte Infektionskrankheiten, die laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Dazu zählen z.B. COVID-19, Hepatitis, Masern, Salmonellen oder Tuberkulose. 

    Eine aktuelle Übersicht aller meldepflichtigen Krankheiten finden Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI): RKI - Infektionskrankheiten

    Unser Ziel ist es, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen – unter Berücksichtigung des Datenschutzes und mit so wenig Eingriff wie nötig. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich jederzeit an uns wenden. 

    meldepflicht@kreis-bergstrasse.de

  • Ich bin von einer meldepflichtige Krankheit betroffen - was muss ich jetzt tun?

    Wenn bei Ihnen eine meldepflichtige Krankheit festgestellt wurde, erfolgt die Meldung in der Regel automatisch durch Ihre behandelnde Ärztin/Ihren Arzt oder das Labor. Das Gesundheitsamt prüft den Fall und meldet sich bei Ihnen, wenn Maßnahmen erforderlich sind – etwa zur Beratung, zum Infektionsschutz oder zur Ermittlung von Kontaktpersonen.

    Unser Ziel ist ein ausgewogenes Vorgehen im Sinne der öffentlichen Gesundheit und unter Achtung Ihres Persönlichkeitsrechts. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    Eine aktuelle Übersicht aller meldepflichtigen Krankheiten finden Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI): RKI - Infektionskrankheiten

  • Ich hatte Kontakt zu einer infizierten Person - was muss ich beachten?

    Wenn Sie als enge Kontaktperson gelten, informiert Sie das Gesundheitsamt direkt. Je nach Situation erhalten Sie Empfehlungen zu Tests, Verhalten im Alltag oder ggf. zu einer Quarantäne.

    Für den Wiedereintritt in Kindertagesstätten, Schulen oder den Arbeitsplatz gelten je nach Krankheit bestimmte Voraussetzungen – etwa Symptomfreiheit oder ein negatives Testergebnis.

    Weitere Informationen erhalten Sie direkt von uns.

  • Ich brauche eine Impfung - Ist das Gesundheitsamt zuständig?

    In den meisten Fällen ist Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt die richtige Anlaufstelle – auch für Impfungen gegen COVID-19, Masern, Tetanus und viele weitere.

    Das Gesundheitsamt bietet nur in besonderen Fällen Impfsprechstunden an, z.B. bei Ausbrüchen oder für bestimmte Risikogruppen. Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite.

  • Was muss ich bei Tuberkulose beachten?

    Tuberkulose (TB) ist eine meldepflichtige bakterielle Infektionskrankheit, die meist die Lunge betrifft. Sie kann ansteckend sein.

    Wenn Sie engen Kontakt zu einer an offener Tuberkulose erkrankten Person hatten oder selbst an TB erkrankt sind, meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen. Unser Ziel ist es, eine mögliche Ansteckung frühzeitig zu erkennen und, falls nötig, Maßnahmen zu ergreifen.

    Zur Abklärung (nach Kontakt zu einer Person mit TB) bieten wir folgende Tests an:

    • Quantiferon-Bluttest (bei Erwachsenen)
    • Tuberkulin-Hauttest (THT) (bei Kindern)

    Je nach Testergebnis oder klinischer Einschätzung kann auch eine Röntgenaufnahme der Lunge notwendig sein.

    Diese Untersuchungen zeigen, ob Ihr Immunsystem bereits mit TB-Erregern in Kontakt war. Sie gehören zu unseren Routinetests im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung bzw. Abklärung, ersetzen jedoch keine vollständige ärztliche Diagnostik.

    Falls ein positives Testergebnis vorliegt, besprechen wir die nächsten Schritte individuell mit Ihnen.

  • Ich brauche eine Lebensmittelbelehrung - wie melde ich mich an?

    Wenn Sie im Lebensmittelbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz.

    Sie haben bei uns zwei Möglichkeiten:

    • Online-Belehrung mit Teilnahmebescheinigung
    • Präsenzbelehrung zu festen Terminen im Gesundheitsamt

    Die Anmeldung erfolgt online über unsere Homepage. Dort finden Sie auch alle aktuellen Termine und weitere Informationen.

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

  • Wann wird mein Kind in Hessen schulpflichtig?

    In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht (Hessische Schulgesetz (HSchG) § 58).

  • Ist die Einschulungsuntersuchung verpflichtend?

    Ja, die Einschulungsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. 

    Vor der Aufnahme eines Kindes in die Schule ist eine schulärztliche Untersuchung als verbindlicher Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens vorgeschrieben. Es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung, die auf die spezifischen Anforderungen der Schule ausgerichtet ist. Diese Untersuchung wird bei allen Kindern, die zu einem Schulbesuch an einer allgemein bildenden Schule in Hessen angemeldet sind, gemäß den Regelungen im Hessischen Schulgesetz (HSchG) §§ 71, 149 und der Verordnung über die Zulassung und Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege, dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) § 10, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 Abs. 11 sowie § 2 Hessisches Kindergesundheitsschutzgesetz unter Beachtung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), durchgeführt.

  • Was soll zur Einschulungsuntersuchung mitgebracht werden?

    Bitte bringen Sie das Impfbuch (Impfpass, „kleines gelbes Heft“) und das Vorsorgeheft („gelbes U-Heft“) Ihres Kindes sowie den ausgefüllten Fragebogen mit, den Sie mit der Einladung zur Untersuchung erhalten; des Weiteren gerne weitere ärztliche oder therapeutische Berichte (falls vorhanden). Sollte Ihr Kind von einer nicht sorgeberechtigten Person zur Untersuchung begleitet werden, ist zudem eine Vollmacht für die volljährige Begleitperson notwendig.

  • Wie läuft die Untersuchung ab und wieviel Zeit muss dafür eingeplant werden?

    Die Einschulungsuntersuchung besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Teil wird von einer Assistentin bzw. einem Assistenten, der zweite Teil von der Ärztin bzw. dem Arzt durchgeführt. Sie, als sorgeberechtigte Person, begleiten das Kind bei der gesamten Untersuchung. Die Untersuchungszeit beträgt etwa 60-90 Minuten.

  • Wann ist mein Kind ein "Kann-Kind" und welche weiteren Informationen sind für "Kann-Kinder" wichtig?

    Hier geht es zur PDF-Datei.

  • Welche wichtigen Punkte zur Einschulungsuntersuchung sollten bekannt sein?

    1. Die Einschulungsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Begleitung des Kindes durch eine sorgeberechtigte (oder durch Unterschrift bevollmächtigte volljährige) Person ist notwendig.
    2. Bitte achten Sie auf den Untersuchungsort – diesen finden Sie in der Einladung - und beachten, falls Sie mit dem PKW kommen, bitte die Parkplatzsituation vor Ort.
    3. Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin. Wir planen immer so, dass Wartezeiten über 10 Minuten nicht (oder nur in seltenen Ausnahmefällen) entstehen.
    4. Bitte bringen Sie das Vorsorgeheft („gelbes U-Heft“), das Impfbuch (Impfpass), den Fragebogen (siehe Einladung) und ggf. vorhandene ärztliche oder therapeutische Befunde mit.
    5. Bitte bringen Sie für Ihr Kind etwas zum Trinken (Wasser) mit.
    6. Bitte bringen Sie z.B. ein Bilderbuch zur Überbrückung von Wartezeiten mit.
    7. Bitte ziehen Sie Ihrem Kind einfach auszuziehende und bequeme Kleidung an.
    8. Bitte bereiten Sie Ihr Kind darauf vor, dass es sich zur körperlichen Untersuchung bis auf die Unterhose selbst ausziehen soll.
    9. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind eine Unterhose trägt. Wenn Sie wissen, dass sich Ihr Kind beim Ausziehen geniert, können Sie ihm anstatt einer Unterhose auch Badekleidung (Badehose, ggf. Bustier) unter der Kleidung anziehen.
    10. Wenn Sie Ihr Kind auf die Untersuchung vorbereiten wollen, schauen Sie sich mit ihm z.B. die Broschüre: "Emily und Ben gehen zur Einschulungsuntersuchung"  auf der Website des Kreises Bergstraße an.

Gesundheitsversorgung

  • Ich suche eine Hausärztin bzw. einen Hausarzt und finde keinen - Was kann ich tun?

    Patientinnen und Patienten mit Anliegen bezüglich fehlender hausärztlicher Versorgung können sich an ihre zuständige Krankenkasse wenden . Bei akutem Behandlungsbedarf können Terminservicestellen oder gar der Ärztliche Bereitschaftsdienst hinzugezogen werden. 

    Die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen können Sie online über den Link, die 116117 App oder telefonisch über 116117 erreichen.

    Termine für die Fachrichtung Allgemeinmedizin (unter der Rubrik: Hausarzt) sind hierbei ohne einen Vermittlungscode buchbar. 

    Zudem können Sie ergänzend zu der Kontaktaufnahme zu Ihrer Krankenkasse die Arzt- und Psychotherapeutensuche in Hessen nutzen.

  • Meine Hausärztin/mein Hausarzt schließt ihre/seine Praxis ohne Nachfolge - An wen kann ich mich wenden?

    Patientinnen und Patienten mit Anliegen bezüglich fehlender hausärztlicher Versorgung können sich an ihre zuständige Krankenkasse wenden . Bei akutem Behandlungsbedarf können Terminservicestellen über den Link, die 116117 App oder telefonisch über 116117 erreichen. Ergänzend können Sie die Arzt- und Psychotherapeutensuche in Hessen nutzen: https://arztsuchehessen.de

  • Was ist PauLa? 

    PauLa steht für Psychosoziale Fachkraft auf dem Land. Sie ist eine moderne Form der Gemeindeschwester und Teil der Netzwerke NOVO und NORIE im Kreis Bergstraße.

  • Welche Aufgabe hat PauLa?

    PauLa ist präventiv tätig und unterstützt Menschen, die zuhause leben, aber (noch) nicht pflegebedürftig sind. Ziel ist es, deren Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. PauLa besucht Menschen nach deren Zustimmung in ihrem häuslichen Umfeld und verschafft sich einen Überblick über die aktuelle Versorgungssituation. Sie berät kostenfrei und individuell zu vorhandenen Angeboten, sozialen Kontakten und präventiven Maßnahmen, um die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Zudem gibt sie Rückmeldungen an die Kommunen über regionale Bedürfnisse, Stärken und Schwächen bestehender Unterstützungsangebote.

  • Für wen ist PauLa gedacht?

    Menschen, die zuhause leben, älter sind und (noch) keine Pflege benötigen, aber Beratung oder Unterstützung im Alltag wünschen.

  • Wie erreiche ich die Psychosoziale Fachkraft auf dem Land (kurz PauLa)? 

    PauLa Team NOVO

    +49 6253 809-53


    PauLa Team NORIE

    +49 6206 909-487



  • Was ist „Grenzenlos gesund“? 

    Eine kostenfreie, ortsunabhängige Online-Reihe zu aktuellen Gesundheitsthemen – von Ambient Assisted Living bis zur elektronischen Patientenakte. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger über digitale Entwicklungen im Gesundheitswesen zu informieren.

Zahngesundheitsdienst