Eine Unterrichtssituation mit Blick in Richtung Tafel. 

Schulentwicklungsplan

Schulentwicklungsplan

Nach § 145 HSchG sind die Schulträger zur Aufstellung eines Schulentwicklungsplans für ihr Gebiet verpflichtet. In diesem sind der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf und die Schulstandorte auszuweisen. Für jeden Schulstandort ist anzugeben, welche Bildungsangebote vorhanden sind und für welchen Einzugsbereich sie gelten sollen. Wenn ihre Träger einverstanden sind, können Privatschulen in die Planung einbezogen werden.

Schulentwicklungsplan PLUS (2020 - 2025)

Der Kreis Bergstraße hat seinen Schulentwicklungsplan in 2020 fortgeschrieben. Da Bildung ein für alle wichtiges Zukunftsthema ist, setzt der Kreis bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplan PLUS auf eine aktive Bürgerbeteiligung.

Alle Informationen sowie die Protokolle und Ergebniss der Beteiligungsforen zum aktuellen Schulentwicklungsplan finden Sie hier.

Der Kreistag hat am 29.06.2020 den Schulentwicklungsplan PLUS (2020-2025) beschlossen:

Der Schulentwicklungsplan wurde am 23.06.2021 vom Hessischen Kultusministerium genehmigt: