Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Wie gelingt es, Kinderwohlgefährdung zu erkennen und zu verhindern?


Kreis Bergstraße (kb). „Wahrnehmen – Erkennen – Handeln““ – unter diesem Titel fand erstmals ein gemeinsamer Fachtag der Jugendhilfe des Bergsträßer Jugendamtes mit den Schulleitungen des Kreises, dem Schulpsychologischen Dienst sowie den Fachbereichsleitungen der sozialen Dienste, der Kinderschutz-Koordination, der Jugendhilfeplanung, der HELP-Koordination und den Erziehungsberatungsstellen des Kreises statt. Die Veranstaltung, die Anfang Oktober als ganztägiges Online-Event durchgeführt wurde, wurde durch die Erste Kreisbeigeordnete des Kreises, Diana Stolz, den Jugendamtsleitung Kai Kuhnert sowie die Leiterin des Staatlichen Schulamtes, Susann Hertz, eröffnet.

Jugendamtsleiter Kuhnert und Pädagogin Hertz sprachen allen Beteiligten im Jugendamt sowie in der Schule ihren Dank dafür aus, gemeinsam den Schutz von Schülerinnen und Schülern im Blick zu haben und zu sichern. Jugendamtsdezernentin Stolz hob einführend hervor, dass Kinder bestmöglich vor Vernachlässigung und Misshandlungen geschützt werden müssen: „Alle Kinder haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Dies zu gewährleisten ist vorrangig die Aufgabe der Eltern. Wenn Eltern dieser Aufgabe jedoch nicht in ausreichender Form nachkommen oder diese nicht erfüllen, muss der Staat eingreifen.“ Staatliche Institutionen müssten dann alle erforderlichen Maßnahmen veranlassen, um die Gefahr von den Kindern abzuwenden, betonte Stolz. Die Grundlage hierfür bilde der im Sozialgesetzbuch verankerte „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“.

Aber wie erkennt man eine Kindeswohlgefährdung und wie geht man damit um? Da Kindeswohl ein „unbestimmter Rechtsbegriff“ ist, muss individuell geprüft werden, ob und in welchem Maße eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Entdecken Lehrkräfte bei einem Kind blaue Flecken, sind Verhaltensauffälligkeiten oder Vernachlässigungen zu beobachten, ist einzuschätzen, ob eventuell eine Kindeswohlgefährdung droht oder bereits vorliegt. Beim Fachtag standen das Erkennen der Ursachen und die unterschiedlichen Formen von Kindeswohlgefährdungssituationen im Fokus. Über die relevanten Fragestellungen informierten unter anderem zwei sachkundige, versierte Referenten, mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet: Prof. Dr. Maud Zitelmann von der University of Applied Sciences in Frankfurt am Main und Volker Fuchs, zertifizierte Fachkraft für Kindeswohlgefährdung.

Die im Jahr 2019 unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Kinderschutz zwischen dem Jugend- und Schulamt hat sich bewährt: Zur Stärkung des Kinderschutzes im schulischen Bereich haben der Kreis Bergstraße und das Staatliche Schulamt einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung in den Schulen entwickelt sowie eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Diese soll die Handlungsfähigkeit der Beteiligten stärken und Sicherheit beim Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen geben. Alle Redner des Kreises hoben unisono die gute Zusammenarbeit der Institutionen, in Bezug auf die Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule hervor.

Durch die Fachtagung führten Hermann Riebel und Ulrich Schneider vom Bergsträßer Jugendamt (Fachbereich Frühe Hilfen). Die Organisation des Fachtages erfolgte durch Hedy Fraas, als sogenannte Insoweit erfahrende Fachkraft und erste Ansprechpartnerin für die Schulen, wenn es um das Thema Kinderschutz geht, sowie die Jugendamtsleitung.