Öffentliche Auslegung des Externen Notfallplans der Firma Logwin Solutions Heppenheim GmbH + Co. KG gemäß § 48 HBKG Abs. 4
Der Landkreis Bergstraße hat als untere Katastrophenschutzbehörde für Betriebsbereiche, welche der oberen Klasse nach der 12. BImSchV (Störfallverordnung) zugeordnet werden, gemäß § 48 HBKG Externe Notfallpläne zu erstellen.
Den Entwurf des Externen Notfallplans für den Betriebsbereich Logwin Solutions Heppenheim GmbH + Co. KG, Westerwaldstr. 3, 64646 Heppenheim finden Sie unter diesem Link.
Darüber hinaus ist eine Einsicht vor Ort im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 01.08.2025 in der Abteilung Gefahrenabwehr nach vorheriger Terminabsprache möglich. Hierzu senden Sie bitte eine Terminanfrage an katastrophenschutz@kreis-bergstrasse.de.
Einwände zu dem Externen Notfallplan können während der Auslegefrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde vorgebracht werden.
Zuständige Behörde:
Kreis Bergstraße – Der Landrat
Abteilung Gefahrenabwehr
Gräffstr. 5
64646 Heppenheim