Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister anfordern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Im örtlichen Fahrerlaubnisregister werden Daten über die von der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde erteilten Fahrerlaubnisse, ausgestellten Führerscheine sowie die Fahrerlaubnis betreffenden Entscheidungen sowie Auflagen / Beschränkungen gespeichert. 

    Mit der Schaffung des Zentralen Fahrerlaubnisregisters zum 01. Januar 1999 sind die örtlichen Fahrerlaubnisregister im Wesentlichen ersetzt worden und sollen nur noch für eine Übergangszeit weitergeführt werden. Sobald

    • der Datenbestand in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommen worden ist,
    • die getroffenen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde in das Fahreignungsregister übernommen worden sind sowie
    • die Fahrerlaubnisbehörde die Daten, die ihr aus den zentralen Registern mitgeteilt werden dürfen, durch Abruf im automatisierten Verfahren mitgeteilt werden können,

    darf ein örtliches Fahrerlaubnisregister nicht mehr geführt werden.

    Die noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten bleiben bis zur Übernahme im örtlichen Register gespeichert. 

    Die Fahrerlaubnisbehörde teilt einer Privatperson auf Antrag schriftlich den Inhalt des sie betreffenden Inhaltes des örtlichen Fahrerlaubnisregisters unentgeltlich mit.

    Der Antragsteller hat dem Antrag einen Identitätsnachweis beizufügen und den Antrag, wenn er schriftlich gestellt wird, eigenhändig zu unterschreiben. Die Auskunft kann elektronisch erteilt werden, wenn der Antrag unter Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gestellt wird. 
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Sofern Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerschein sind, benötigen Sie keinen Auszug aus dem örtlichen Register. Ihr Führerschein ist bereits im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg gespeichert. Jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland kann die Daten von dort übernehmen.

    Sollten Sie in einem der nachfolgenden Landkreise wohnen, benötigen Sie ebenfalls KEINE Karteikartenabschrift, da diese Behörden elektronischen Zugriff auf die Führerscheindaten haben:

    - Kreis Bergstraße

    - Kreis Groß-Gerau

    - Lahn-Dill-Kreis

    - Main-Kinzig-Kreis

    - Main-Taunus-Kreis

    - Odenwaldkreis

    - Rheingau-Taunus-Kreis

  • Verfahrensablauf

    Einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erhalten Sie auf Antrag von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister sind bei der Fahrerlaubnisbehörde gespeichert, die den Führerschein ausgestellt hat und ggf. bei der nun örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, sofern zwischenzeitlich ein Wohnsitzwechsel mit Änderung der örtlichen Zuständigkeit stattgefunden hat.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Persönliche Beantragung mit Identitätsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde oder 
    • schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift mit Identitätsnachweis oder
    • Antrag unter Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises
       
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Besondere Hinweise Kreis Bergstraße:

    Sofern Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerschein sind, benötigen Sie keinen Auszug aus dem örtlichen Register. Ihr Führerschein ist bereits im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg gespeichert. Jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland kann die Daten von dort übernehmen.

    Sollten Sie in einem der nachfolgenden Landkreise wohnen, benötigen Sie ebenfalls KEINE Karteikartenabschrift, da diese Behörden elektronischen Zugriff auf die Führerscheindaten haben:

    - Kreis Bergstraße

    - Kreis Groß-Gerau

    - Lahn-Dill-Kreis

    - Main-Kinzig-Kreis

    - Main-Taunus-Kreis

    - Odenwaldkreis

    - Rheingau-Taunus-Kreis

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

  • Herausgebende Stelle

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende