Landwirt und Tierärztin in einem Kuhstall

Tierische Nebenprodukte, Tierarzneimittel und Tierkörperbeseitigung

Tierarzneimittel

Tierarzneimittel sind wichtig für die Behandlung von erkrankten Tieren. Insoweit dient ihr Einsatz in erster Linie der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Bevor Tierarzneimittel eingesetzt werden können, müssen sie auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft sein. Bei Tierarzneimitteln für Lebensmittel liefernde Tiere bedeutet dies auch, dass mögliche Rückstände gesundheitlich unbedenklich und Wartezeiten einzuhalten sind, um sichere Lebensmittel zu gewährleisten Es gibt verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und frei verkäufliche Tierarzneimittel. Die Anwendung erfolgt je nach Kategorie durch den Tierarzt oder den Tierhalter. Es gibt eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften für den Verkehr mit Tierarzneimitteln.

Unsere Aufgaben auf einen Blick:

  • Überwachung landwirtschaftlicher Nutztierhalter
  • Überwachung möglicher Arzneimittelrückstände bei lebensmittelliefernden Tieren


Dokumentation über Arzneimittelerwerb und -anwendung durch den Tierhalter

Halter von lebensmittelliefernden Tieren haben grundsätzlich über Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Nachweise zu führen. Die Dokumentationspflichten gelten sowohl für die Anwendung durch den Tierarzt, als auch durch den Tierhalter. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise sind in übersichtlicher, allgemein verständlicher und zeitlich geordneter Form zu führen. Sie sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben.

Infomaterial


Abgabe von Impfstoffen an den Tierhalter

Eine Abgabe von Tierimpfstoffen insbesondere zur Anwendung durch berufsmäßige Tierhalter ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Voraussetzungen betreffen neben der Art des Impfstoffes, eine ausreichende Unterweisung des Tierhalters sowie eine regelmäßige Bestandsbetreuung. Darüber hinaus ist die Anzeige der Abgabe durch den betreuenden Hoftierarzt beim Veterinäramt, einschließlich der Vorlage eines Anwendungsplans, erforderlich. Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben. 

Infomaterial


  • Sachgebietsleitung

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Tiergesundheitsaufseherinnen

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Verwaltung

    Keine Mitarbeitende gefunden.

Nahaufnahme einer Spritze mit einer Kuh im Hintergrund

Tierische Nebenprodukte

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z.B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern und solchen Abfällen ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung können Krankheitserreger in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich gemacht werden. Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden. Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile enthalten, unterliegen der gesetzlichen Beseitigungspflicht. 

Unsere Aufgaben auf einen Blick:

  • Genehmigung zur Verfütterung Tierischer Nebenprodukte
  • Entsorgung von toten landwirtschaftlichen Nutztieren oder toten Haustieren
  • Entsorgung von Schlachtabfällen, Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen aus Großküchen und             Gastronomie
  • Überwachung von Biogasanlagen, Tierbestattern, Tierpräparatoren
  • Überwachung des EU-weiten Handels und des Umgangs mit Gülle, Pferdemist, Hühnertrockenkot etc.
  • Einfuhr und Ausfuhr und Handel innerhalb der EU von toten Tieren und Tierischen Nebenprodukten (z.B. Tierkremierungen, Jagdtrophäen, Gülle, Federn)
  • Registrierung von Barf-Shops


Einäscherung von Pferden

Seit der Änderung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes im Jahr 2017 besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Einäscherung eines Pferdes in einem zugelassenen Tierkrematorium zu stellen. Die Ausnahmegenehmigung kann beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden, das Antragsformular mit den erforderlichen Angaben, wird in der Regel durch den Kremierungsbetrieb zur Verfügung gestellt.

Bereits der Transport des Pferdes zur Einäscherung ist Teil der Beseitigung. Das bedeutet, dass eine Abholung durch den zugelassenen Verbrennungsbetrieb erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch das  Veterinäramt erfolgen darf.


Hinweis:

Die Entsorgung von Tierkörpern wird im Kreis Bergstraße vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung durchgeführt:

Fa. SecAnim Südwest GmbH
Seehof, Außerhalb 5
68623 Lampertheim-Hüttenfeld

Telefon +49 (0) 6256 8520

Telefax +49 (0) 6256 1688

www.secanim.de

Veröffentlichungen Zweckverband Tierkörperbeseitigung