Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung zur lokalen Eindämmung der Coronavirus-Pandemie


Kreis Bergstraße (kb). Das Robert-Koch-Institut gibt die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Bergstraße heute (am Freitag, den 03.09.2021) mit 109,2 an. Der Kreis Bergstraße erlässt daher auf Basis des aktuellen hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts eine entsprechende Allgemeinverfügung.

Diese sieht folgende zusätzliche Maßnahmen vor:

  • Erweiterte Maskenpflicht (FFP2-, KN95-, N95- oder vergleichbare Masken) für Personal in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älter, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.
     
  • Zutrittsbeschränkungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote und Veranstaltungen: Max. 100 Teilnehmer in geschlossenen Räumen, Max. 200 im Freien. Geimpfte bzw. genesene Personen mit Nachweis werden dabei nicht eingerechnet. Für die Teilnahme gilt zudem das Erfordernis eines Negativ-Nachweises (sog. „3G“: geimpft, getestet, genesen).
  • Erweiterte Maskenpflicht (FFP2-, KN95-, N95- oder vergleichbare Masken) im ÖPNV. Dies gilt nur für Personen ab 16 Jahren.
     
  • 3G-Regel zum Einlass auf in der Außengastronomie, auf Außenflächen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Sportstätten (u.a. Fitnessstudios, Bäder, Sporthallen), von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sowie in Prostitutionsstätten.

Die o.g. Allgemeinverfügung des Kreises tritt zum Dienstag, den 07. September 2021, in Kraft und gelten zunächst bis Ablauf des 20. Septembers 2021. Die Regelungen der Allgemeinverfügungen werden entsprechend des hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts „im Regelfall wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen (…), wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wird“.

Die genauen Regelungstatbestände und Ausnahmen können auf der Internetseite des Kreises Bergstraße nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung hier nachgelesen werden.

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass ergänzend zur Allgemeinverfügung auch die Corona-Schutzordnung des Landes Hessens sowie weitere Regelungen gelten, die vom Land Hessen mit Blick auf spezielle Themenbereiche getroffen wurden.

Der Kreis Bergstraße erwartet zudem innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Anpassung des hessischen Eskalationskonzepts. Der Kreis wird dann entsprechend erneut informieren.