Panoramabild einer grünen Landschaft, durch die ein Fluss fließt

Unfälle

Unfälle

Wasserwirtschaftlich relevante Gegebenheiten während der Bauphase – insbesondere Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen oder Brandfälle mit Löschwasseranfall –  sowie bei Überfüllungen von Lageranlagen (Heizöltanks, Tankstellen etc.) sind unverzüglich der Unteren Wasserbehörde (ggfs. über die Leitstelle Rufnummer 112) zu melden.

Sofortmaßnahmen bei Austritt von wassergefährlichen Stoffen (wie z.B. Heizöl, Benzin, Diesel) und Ableiten auf unbefestigten Boden oder in die Kanalisation:

  1. Anruf bei der Leitstelle Rufnummer 112
  2. Maßnahmen zum Auffangen bzw. Verhinderung der weiteren Ausbreitung:
  • Mobile Absperrungen um Ausbreitung in Fließrichtung zu unterbrechen (wie z.B. Ölsperren, Sandsäcke)
  • Einsatz von Bindemittel (wie z.B. Ölbindemittel oder haushaltsüblichere Behelfsmittel wie Katzenstreu und Sägemehl/Sägespäne)
  • Abdecken mit Folien um Auswaschen durch Niederschläge zu verhindern

3. Schadensbeseitigung und Nachsorge:

  • Kurzfristige Absprache der erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Nachsorge (wie z.B. Ausbaggern von verunreinigtem Boden) mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises.

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