
Betreuungsangebote
Mit dem Pakt für den Nachmittag steht den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen ein verlässliches und bedarfsorientiertes Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung, das sowohl einen Betrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch für mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe leistet. In gemeinsamer Verantwortung von Land und Kreis können an den Schulen integrierte Bildungs- und Betreuungsangebote in öffentlicher Trägerschaft schultäglich von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr einschließlich einer Ferienbetreuung im Umfang von mindestens 30 Ferientagen eingerichtet werden. Hierfür stellen sowohl das Land Hessen als auch der Kreis Bergstraße den Schulen je nach Zuständigkeit Ressourcen in Form von Lehrerstellen und finanziellen Mitteln zur Verfügung. Die Teilnahme am Pakt für den Nachmittag ist sowohl für die Schulen als auch für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.
Flächendeckende, passgenaue und verlässliche Nachmittagsbetreuung an allen Grundschulen im Kreis Bergstraße ist ein großes Ziel von Landrat und Schuldezernent Christian Engelhardt. Aus diesem Grund hat sich der Kreis Bergstraße vor einem Jahr als einer von sechs Modellregionen an einem Pilotprojekt des Kultusministeriums beteiligt. Verlässliche Öffnungs- und Betreuungszeiten von 7:30 bis 17 Uhr neben einem besonderen pädagogischen Konzept ist dabei die Grundlage. Hier treten beide Schulträger – Kreis und Land ein, dass alle Kinder nach Schulschluss inklusive Ferien betreut werden. Das Land übernimmt das Angebot bis 14:30 Uhr, der Kreis bis 17 Uhr. In diesem Zeitfenster ist es den Kindern jedoch möglich, verschiedene Module zu wählen. Der Pakt für den Nachmittag geht zwar in Richtung Ganztagsschule, die Betreuung nach Schulschluss dennoch freiwillig wählbar. Um ein entsprechendes Angebot für die Nachmittagsbetreuung ermöglichen zu können, mussten räumliche Bedingungen optimiert werden. „Geld das wir gerne in die Zukunft unserer Kinder investieren. Ich möchte, dass wir auch im Bereich der Bildung und Betreuung der Landkreis sind, der richtige Leuchttürme setzt“, so Christian Engelhardt. Nachdem zu Beginn des Projektes sechs Schulen am Pilot teilgenommen haben, werden mit der Schule an der Weschnitz Einhausen, der Friedrich-Fröbel Schule Viernheim, der Schlossbergschule in Bensheim/ Auerbach und der Schillerschule Bürstadt vier weitere Schulen folgen.
Die Kooperationsvereinbarungen wurden von allen Schulleitern, Trägern und dem Kreis Bergstraße als Schulträger unterzeichnet.
Hintergrund:
Der Pakt für den Nachmittag ist der nächste Schritt hin zur Entwicklung von Ganztagsschulen. Land und Schulträger übernehmen gemeinsam Verantwortung für ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot. Beim Pakt für den Nachmittag ist die Anzahl der Gruppen im Gegensatz zum „Familienfreundlichen Kreis“ nicht begrenzt. Darüber hinaus ist der Pakt ein pädagogisch integriertes Angebot. Durch die enge Zusammenarbeit von Schule und Träger kommt die Gestaltung des Schulalltags aus einem Guss und spielt sich nur in den Räumlichkeiten der Schule ab. Der Pakt bietet nicht nur Betreuung bis 17 Uhr an, sondern auch während den Ferientagen bis zu mindestens 30 Tagen.
Für den PfdN können sich alle Grundschulen im Kreis Bergstraße bewerben.
Neben der finanziellen Unterstützung ist der Kreis als Schulträger verantwortlich die Voraussetzungen für eine Nachmittagsbetreuung zu schaffen. So werden an allen teilnehmenden Schulen Mensen und Aufenthaltsräume geschaffen, um den reibungslosen und den Anforderungen einer ganztags arbeitenden Schule gerecht zu werden.
DAS ZIEL
Im Kreis Bergstraße soll ein flächendeckendes bedarfsgerechtes, familienfreundliches Konzept Betreuung, Bildung und Erziehung entwickelt werden. Dazu braucht es die Ideen aller am Geschehen Beteiligter.
DIE HERAUSFORDERUNG
- Im Kreis Bergstraße, wie auch in Deutschland insgesamt, zeigt sich ein steigender Bedarf an Betreuungsplätzen und -angeboten für Kinder. Die gewünschte und notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sich wandelnde Lebensentwürfe, die Zunahme allein erziehender Männer und Frauen, steigende Mobilitätsanforderungen, aber auch eine in vielen Fällen notwendige Unterstützung von Familien bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben, spielen hier eine Rolle.
- Die Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Dreijährige, das Tagesbetreuungsausbaugesetz mit dem Auftrag bedarfsgerechte Betreuungsplätze für unter Dreijährige und Schulkinder zu schaffen, sowie die Zunahme ganztägiger Angebote an Schulen sind einschneidende Reformen, die die Bildungs- und Betreuungslandschaft maßgeblich verändern.
- Im Kreis Bergstraße ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz umgesetzt. Viele Kindertagesstätten öffnen ihr Angebot für unter Dreijährige, Ganztagsangebote mit Mittagsversorgung werden zunehmend eingerichtet und die Tagespflege wird qualitativ und quantitativ ausgebaut. Die „verlässliche“ Grundschule und die Einrichtung von Schülerbetreuungen an jeder der 48 Grundschulen des Kreises konnten bereits realisiert werden. Somit hat sich eine vielfältige Betreuungslandschaft entwickelt.
- Die vorhandenen Möglichkeiten sind dennoch nicht überall ausreichend oder nicht flexibel genug. Es kostet Eltern mitunter viel Zeit und Energie das richtige Angebot für ihr Kind zu finden oder es gibt für den speziellen Bedarf der Familie kein Angebot. Als Beispiel seien hier nur die unterschiedlich angebotenen Betreuungszeiten im Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule oder fehlende Angebote in den Randzeiten (vor 8.00 Uhr oder nach 17.00 Uhr) genannt. Verlässliche, finanzierbare und besonders im Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule aufeinander abgestimmte Konzepte sind gefragt.
- In der Ausgestaltung der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder sind verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen und rechtlichen Vorgaben tätig. Im Bereich der Kinder bis sechs Jahren sind dies kommunale, kirchliche, freie und private Träger, Elterninitiativen und Tagespflegepersonen. Die Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße sind hier Planungs- und Umsetzungsverantwortliche, der Kreis Bergstraße wiederum steht als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und als Schulträger mit in der Verantwortung. Für die Angebote im Grundschulbereich handeln neben Kreis und Gemeinden das staatliche Schulamt, die Schulen selbst und vor allem auch die Fördervereine.
- Abstimmungsproblematiken, unterschiedliche Rechtsnormen und Zuständigkeiten, noch nicht ausreichend entwickelte Kooperationen, offene Fragen der Finanzierung sind Problemstellungen, denen sich die Verantwortungsträger stellen müssen und für die es gilt, kreative und umsetzungsorientierte Lösungen zu finden.
- Ein ganzheitliches Bildungsverständnis, in das soziales, emotionales und kulturelles Lernen integriert ist, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Frühkindliche Lernformen und Bildungsprozesse gelangen mehr in die öffentliche Diskussion. In diesen Kontext muss auch die Kinderbetreuung gestellt werden. Bildung, Betreuung und Erziehung müssen eine Einheit darstellen.
DER PROZESS
Der Kreis Bergstraße hat Eltern, Tagespflegepersonen, Vertreter und Vertreterinnen der Kommunen, der Fördervereine und Initiativen, der Kindertageseinrichtungen, der Schulen, der Schulbehörde, des Jugendamtes und die interessierte Öffentlichkeit zu regionalen Zukunftskonferenzen eingeladen.
Neben einer Darstellung des Betreuungsangebotes wurde in Arbeitsgruppen bezogen auf alle Standorte der darüber hinausgehende Bedarf und Ideen zur möglichen Umsetzung zusammengetragen. Die Ergebnisse der Konferenzen sind die Grundlage für das Konzept.
Insgesamt haben sieben regionale Zukunftskonferenzen stattgefunden, die als moderierte Veranstaltung in den frühen Abendstunden in der Zeit vom 20. Mai bis 18. Juni 2008 organisiert wurden.
In Hessen sind ganztätig arbeitende Schulen im Bereich der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen bis zum Ende der Sekundarstufe I eingerichtet worden. Die Schulen können zwischen den Profilen 1, 2 und 3 wählen. Welches der drei Ganztagsprofile sie wählen, entscheiden die Schulen und Schulträger gemeinsam.
Profil 1, das als Einstiegsmodell geeignet ist, hält Bildungs- und Betreuungsangebote, zu denen auch die Hausaufgabenbetreuung zählt, an mindestens drei Tagen in der Woche für mindestens sieben Zeitstunden zur freiwilligen Teilnahme vor. Eine warme Mittagsversorgung ist ebenfalls gewährleistet. Nach freiwilliger Anmeldung ist die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Das Angebot entspricht der Definition der Kultusministerkonferenz zur offenen Ganztagsschule.
Profil 2 ist ebenfalls zur freiwilligen Teilnahme mit denselben Inhalten wie im Profil 1 vorgesehen. Nach der freiwilligen Anmeldung ist auch hier die Teilnahme verpflichtend. Die Angebote finden an fünf Tagen in der Woche zwischen 7:30 und 16:00 oder 17:00 Uhr statt.
Profil 3 versteht sich als Ganztagsschule (GTS), die dieselben Zeiten und Inhalte abdeckt wie Profil 2. Allerdings sind dort alle Schülerinnen und Schüler beziehungsweise definierte Teile der Schülerschaft zur Teilnahme verpflichtet.
Für ganztätgig arbeitende Schulen stellen sowohl das Land Hessen als auch der Kreis Bergstraße den Schulen je nach Zuständigkeit Ressourcen in Form von Lehrerstellen und finanziellen Mitteln zur Verfügung.


Das Betreuungsangebot BErgSTräßer KIDS steht den Grundschulen im Kreis Bergstraße zur Verfügung, die aus dem Angebot Familienfreundlicher Kreis Bergstraße bis spätestens zum Schuljahr 2026/2027 in das Angebot Ganztägig arbeitende Schule oder Pakt für den Nachmittag wechseln werden. Es beinhaltet eine verlässliche Betreuung schultäglich von 7.30 Uhr bis 16:30 Uhr einschließlich einer Ferienbetreuung im Umfang von mindestens 30 Ferientagen. Das Angebot umfasst des Weiteren eine Mittagsversorgung und Hausaufgabenbetreuung. Für das Angebot BErgSTräßer KIDS stellt der Kreis Bergstraße finanzielle Mittel zur Verfügung.
Die Teilnahme an BErgSTräßer KIDS ist sowohl für die Schulen als auch für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.