Die Aufgaben des Schulträgers
Zu den Aufgaben des Schulträgers gehören der Bau, die Unterhaltung und die Ausstattung der Schulen mit Lehrmaterialien, die Abrechnung mit anderen Schulträgern und die Organisation der Schülerbeförderung.
Der Schulträger ist für die äußere Schulverwaltung zuständig. Dies bedeutet, dass sich der Kreis Bergstraße um die Schulgebäude kümmert. Der Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft übernimmt die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Schulen und kreiseigenen Liegenschaften für den Kreis Bergstraße.